Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Redefinition of fees for the Karl May Festival and the Autumn and Wine Festival with International Travelling Theatre Festival



Der Stadtrat hat sich mit seinem Grundsatzbeschluss SR 53/22-19/24 vom 12.10.2022 hin-
sichtlich des Umgangs mit der Inflation hinsichtlich der Festlegung der eigenen städtischen
Entgelte sowie der Ausreichung städtischer Zuschüsse an Dritte positioniert.

Dabei wurden für die Festlegung städtischer Entgelte folgende Eckpunkte beschlossen:
"Eckpunkte der Neuregelung der Verfahrensweise zur Entgeltkalkulation
- unverändert – Vollkostenkalkulation
- Basis Entgeltfestsetzung Modifikation - Nachkalkulation der letzten 3 abgeschlosse-
nen Haushaltsjahre ergänzt um Vorkalkulation mit einem Dynamisierungsfaktor in
Höhe der der Durchschnittsinflationsrate
- Neu - Einführung eines Korrekturfaktors der Vorkalkulation

Beschluss:



Der Bildungs-, Kultur- und Sozialausschuss beschließt in Umsetzung seines Grundsatzbeschlusses
zur Festlegung städtischer Entgelte und Zuschüsse (SR 53/22-19/24) die als Anlage 4 beigefügte Er-
höhung der Entgelte für die Karl-May-Festtage sowie das Herbst- und Weinfest ab dem Jahr 2023.

Der Zieldeckungsgrad entsprechend des vorstehend benannten Grundsatzbeschlusses beträgt für die
beiden genannten Feste 55 Prozent, wobei dieser Deckungsgrad von den beiden Festen in unter-
schiedlicher Höhe erfüllt wird.




Zurück

Beratungsfolge:

    BKSA 07/23-19/24
  • 28.02.2023 - BKSA - Entscheidung

Anlagen