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Settlement of transport and investment contract for tram line 4 for the period 2011 to 2021



Finanzierung Betriebskosten

Der bis Ende November 2021 laufende Verkehrs- und Investitionsvertrag 2011-2021 (VIV
2010) für die Straßenbahnlinie 4 zwischen der DVB AG und dem Landkreis Meißen sieht für
die Finanzierung der Betriebskosten eine jährliche Pauschale in Höhe von 1.090.000 Euro
vor.
Dieser Betrag wird vom Landkreis Meißen (LKM) als Träger des ÖPNV für den Grundtakt (30
Minuten) in Höhe von 680.000 Euro, der Großen Kreisstadt Radebeul (GKR) für den Ver-
dichtungstakt (10 Minuten bis Flemmingstraße) in Höhe von 340.000 Euro und dem Zweck-
verband Oberelbe (ZVOE) für den Nachtverkehr in Höhe von 70.000 Euro jährlich getragen.

Die dem Vertrag zugrundeliegende Kalkulation ging von der Annahme aus, dass die im In-
vestitionsteil des Vertrages vorgesehenen Maßnahmen zur Erneuerung der Straßenbahn-In-
frastruktur zügig in der ersten Hälfte der Vertragslaufzeit umgesetzt werden, um dann durch
entsprechende Beschleunigungseffekte die Betriebskosten zu verringern (Beschleunigung
der Umläufe führt zur Einsparung von Fahrzeugen und Fahrpersonalstunden). Dadurch soll-
ten sowohl in der ersten Hälfte der Vertragslaufzeit auflaufende höhere Betriebskosten auf-
gefangen werden als auch zusammen mit den Tarifanpassungen der Verkehrsbetriebe allge-
meine Kostensteigerungen gedeckt werden.

Wie in der Anlage 1 auf Folie 9 ersichtlich, „verharrt“ die Fahrzeit pro Umlauf jedoch bei rd.
68 bzw. 67 Minuten. Beschleunigungseffekte infolge durchgeführter Baumaßnahmen werden
durch weitere Zustandsverschlechterungen der noch unsanierten Abschnitte „aufgefressen“,
weshalb hier durch den neuen Verkehrs- und Investitionsvertrag Abhilfe geschaffen werden
soll. Dieser beinhaltet alle noch offenen Abschnitte.

Die aus dem schlechten Bauzustand resultierenden Langsam-Fahrstellen (teilweise statt 50
km/h nur 10 km/h) mindern die Attraktivität der Straßenbahn erheblich und führen zu Fahrga-
strückgängen. In den Jahren 2020/21 kommen besondere Rückgänge durch die Corona-
Pandemie hinzu. Insgesamt liegen deshalb die Fahrgeldeinnahmen unter den Kalkulations-
ansätzen von 2010 für die Vertragsperiode 2011 bis 2021.

Aufgrund dieser sich langfristig abgezeichneten Entwicklung hat der Kreistag des Landkrei-
ses Meißen bereits mit Beschluss 18/6/0729 vom 21. Juni 2018 entscheiden, der DVB
1.014.000 Euro als zusätzlichen Betriebskostenzuschuss zu zahlen. Der Betrag wurde der
ÖPNV-Rücklage entnommen, deren schrittweise Neubildung gleichfalls beschlossen wurde
(Neubildung zur Hälfte durch Landkreis Meißen, der andere Teil durch die Straßenbahnkom-
munen Radebeul, Coswig und Weinböhla.
Die Große Kreisstadt Radebeul bestätigte diese Erste Änderung des Verkehrs- und Investiti-
onsvertrages zur Straßenbahn Linie 4 mit dem Stadtratsbeschluss SR 57/18 -14/19 vom
19.09.2018.

Mit dieser Zahlung konnte jedoch rückblickend nur ein Teil der bis Vertragsende auflaufen-
den Unterdeckung der Betriebskosten ausgeglichen werden. Die aktuelle Vorschau der DVB
weist eine zu erwartende weitere Unterdeckung in Höhe von 1,53 Mio. Euro bis Vertragsen-
de aus.
Dabei noch nicht enthalten ist die beschlossene Erweiterung der Corona-Billigkeitsleistungen
im ÖPNV durch den Freistaat Sachsen auf das Jahr 2021. Für die coronabedingten Verluste
und Mehraufwendungen würde die DVB voraussichtlich rund 440.000 Euro erhalten können.
Damit würde sich der verbleibende Ausgleichsbedarf auf 1.090.000 Euro reduzieren.
Die erhaltenen coronabedingten Leistungen für 2020 wurden bereits in voller Höhe abgezo-
gen, die Verwendungsnachweisprüfung durch das zuständige Landesamt steht jedoch noch
aus.

Beschluss:


1. Der Stadtrat nimmt die vorläufige Abrechnung des Verkehrs- und Investitionsvertra-
ges 2011 bis 2021 für die Straßenbahnlinie 4 gemäß Anlage 1 zur Kenntnis.
2. Der Stadtrat beschließt, die Bereitstellung der erforderlichen Mittel im Ergebnis- und
Finanzhaushalt 2022 abzusichern.
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die endgültige Abrechnung des Vertrages mit
den Vertragspartnern, insbesondere dem Landkreis Meißen, vorzunehmen und den
Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul über die Ergebnisse zu informieren.




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Beratungsfolge:

    SR 59/21-19/24
  • 24.11.2021 - SR - Entscheidung

Anlagen