Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Resolution on the preparation of the 3rd amendment to the land use plan


Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes hat eine Gesamtgröße
von ca. 5,24 ha und besteht aus zwei Teilflächen. Fläche 1 umfasst eine Fläche von ca. 1,84
ha und Fläche 2 von ca. 3,4 ha.

Fläche 1 befindet sich im östlichen Teil der Großen Kreisstadt Radebeul zwischen den
Villengebieten Nieder- und Oberlößnitz und erstreckt sich zwischen der Straße An der
Jägermühle und Anliegergrundstücken im Norden, der Meißner Straße im Süden, dem
Mühlweg im Osten und der Paradiesstraße im Westen.

Fläche 2 befindet sich ebenfalls im östlichen Teil der Großen Kreisstadt Radebeul und
erstreckt sich entlang der Meißner Straße zwischen dem Augustusweg sowie der
Roseggerstraße im Westen und der Höflößnitzstraße sowie der Gohliser Straße im Osten.

Mit Beschluss SR 53/01-99/04 fasste der Stadtrat am 24.10.2001 den Aufstellungsbeschluss
zum Bebauungsplan Nr. 47 „Paradiesstraße/Mühlweg“. Das Tal des Lößnitzbaches nördlich
der Meißner Straße ist für die Stadt Radebeul ein wichtiger und stadtbildprägender
Landschaftsraum. Die Stadt beabsichtigt daher im betroffenen Abschnitt des Lößnitztales der

Beschluss:


Der Stadtrat beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Der Stadtrat beschließt die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches der 3. Änderung des
Flächennutzungsplanes entsprechend der Anlage.



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Beratungsfolge:

    SR 57/20-19/24
  • 15.07.2020 - SR - Entscheidung

Anlagen