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Altkötzschenbroda

Noise action plan 2024



Im November 1996 hat die Europäische Kommission mit dem Grünbuch zur künftigen
Lärmschutzpolitik die Grundlagen für die Europäische Richtlinie zur Bewertung und
Bekämpfung von Umgebungslärm geschaffen. Die Richtlinie ist im Juni 2002 in Kraft
getreten; durch eine Änderung bzw. ein Hinzufügen der §§ 47a-f im sechsten Teil des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) wurde diese EU-Richtlinie in deutsches
Recht umgesetzt. Mit der Umsetzung der Richtlinie sollen schädliche Auswirkungen
einschließlich Belästigungen durch Umgebungslärm verhindert, ihnen vorgebeugt oder
gemindert werden.
Die EU-Richtlinie sieht zum Erreichen dieser Ziele eine mehrstufige Erfassung des
Umgebungslärms (Lärmkartierung), die Information der Öffentlichkeit sowie eine auf den
Ergebnissen der Lärmkartierung aufbauende Planung zur Lärmminderung mit einer
Beschreibung geeigneter Maßnahmen (Lärmaktionsplanung) mit Beteiligung der
Öffentlichkeit vor.

Die zentrale gesetzliche Grundlage für die Lärmaktionsplanung ist der § 47d des BImSchG.
Demgemäß haben die Städte und Gemeinden Lärmaktionspläne aufzustellen, in denen die
Lärmprobleme und Lärmauswirkungen insbesondere für Hauptverkehrsstraßen aufgezeigt

Beschluss:


Der Stadtrat beschließt den Lärmaktionsplan 2024 der Großen Kreisstadt Radebeul, erstellt
durch das Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen und -systeme (IVAS), nach Beteiligung der
Öffentlichkeit in der fortgeschriebenen Fassung vom 08.05.2024.



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Beratungsfolge:

    SR 38/24-19/24
  • 22.05.2024 - SR - Entscheidung

Anlagen