Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Authorisation to award contracts for construction work in accordance with VOB/A and for supplies and services in accordance with VOL/A for the period during which the City Council of Radebeul is not in session


Die Ermächtigung der hauptamtlichen Verwaltung durch den Stadtrat zur
eigenverantwortlichen Vergabe von Aufträgen nach VOB/A und VOL/A ist erforderlich, um
Vergabeentscheidungen zeitnah treffen zu können, die sich aus den laufenden
Vergabeverfahren ergeben und um eine lückenlose Fortführung der Bauabläufe für bereits
begonnene Bauvorhaben garantieren zu können.
Die zu beauftragenden Firmen sollen rechtzeitig für die öffentlichen Bauvorhaben und Liefer-
und Dienstleistungsaufträge der Großen Kreisstadt Radebeul gebunden werden. Eine
Beeinträchtigung der Abläufe der geplanten Vorhaben alleine durch Zeitverzug soll nach
Möglichkeit vermieden werden.
Mit dieser Ermächtigung sollen verwaltungsinterne Fristen verkürzt werden, um den Abstand
zwischen der Angebotsabgabe und der Beauftragung der Firmen so gering wie möglich zu
halten und die gesetzliche auf ein Mindestmaß zu beschränkende Bindefrist der Firmen nicht
unnötig zu verlängern.
Voraussichtlich betrifft die Vergabeermächtigung folgende Vorhaben:
Neubau Feuerwehrgerätehaus FFW Radebeul Ost
Los 8.2 Schlosserarbeiten
Kostenschätzung: 338.000 EUR
Los 12 Estricharbeiten
Kostenschätzung: 123.000 EUR
Los 13 Malerarbeiten
Kostenschätzung 129.000 EUR
Los 14 Tischlerarbeiten
Kostenschätzung 50.000 EUR
Los 15 Fliesenarbeiten
Kostenschätzung 45.000 EUR
Turnhalle Grundschule Naundorf – Akkustikmaßnahmen
Los 1 Stahlbau Kostenschätzung 35.000 EUR
Los 2 Trockenbau Kostenschätzung 35.000 EUR
Ausbau Gehweg Augustusweg
Kostenschätzung 170.000 EUR
Durchlass Augustusweg
Kostenschätzung 220.000 EUR

CEF1 Maßnahme Lößnitzbach
Kostenschätzung 100.000 EUR
Karl-May- Museum Planungsleistungen
Objektplanung Kostenschätzung: 340.000 EUR
Tragwerksplanung Kostenschätzung: 83.500 EUR
TGA- Planung HLS+ Elt Kostenschätzung: 122.000 EUR
BNB-Begleitung Kostenschätzung: 80.000 EUR

Die o.g. Aufzählung ist nicht als abschließend zu verstehen, da es durch mögliche höhere
Angebotssummen nach den Submissionen ggf. zu Überschreitungen der
Zustimmungsgrenze laut Hauptsatzung kommen bzw. durch Widersprüche sind Änderungen
in den geplanten Verfahrensabläufen anderer Maßnahmen denkbar sind.

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Beschluss:


Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul ermächtigt in seiner Sitzung am 12.06.2024
die hauptamtliche Verwaltung, Aufträge für Bauleistungen und für Liefer- und
Dienstleistungen die gemäß gültiger Hauptsatzung auf Grund ihrer jeweiligen
Bruttoaufkommen hinsichtlich der Zustimmung zur Vergabe in die Zuständigkeit des
Stadtrates oder eines seiner beschließenden Ausschüsse liegen, eigenverantwortlich ohne
Gremienbeteiligung an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Die Ermächtigung gilt ausdrücklich und abschließend nur für die sitzungsfreie Zeit des
Stadtrates und seiner Ausschüsse in der Zeit vom 13.06.2024 bis 02.09.2024.

Der Stadtrat ist in der ersten regulären Sitzung nach der Sommerpause am 18.09.2024 über
die auf Grund der Ermächtigung erfolgten Auftragsvergaben zu informieren
(Ausschreibungsvorhaben, Auftragnehmer, Bruttoauftragssumme).



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Beratungsfolge:

    SR 43/24-19/24
  • 12.06.2024 - SR - Entscheidung

Anlagen

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