Hinweisschild Sozialrathaus
Rathaus

Stabsbereich Liegenschaften

Die Aufgabenschwerpunkte des Stabsbereiches Liegenschaften sind der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken einschließlich Eintragung von Grunddienstbarkeiten, die Bearbeitung von Vorkaufsrechtsanfragen und die Begleitung von Flurbereinigungs- und Bodenneuordnungsverfahren.

Weitere Schwerpunkte sind der Abschluss von Pacht- und Erbbaurechtsverträgen für städtische Grundstücke.

Kontaktdaten

Stabsbereich Liegenschaften
Leitung: N.N.
Pestalozzistraße 6
01445 Radebeul
0351 8311-554

 Karte anzeigen

Zuständigkeiten

> Pachtverträge für städtische Liegenschaften

   Die Anträge können formlos schriftlich gestellt werden und sollten folgende Mindestangaben enthalten:

        1. Antragsteller
        2. Telefonnummer
        3. Nutzungsobjekt
        4. Zeiträume
        5. Nutzungsart

> Antrag auf Vorkaufsrechtsverzicht

Anträge auf Vorkaufsrechtsverzicht werden durch die Notare nach Beurkundung des Kaufvertrages an die Große Kreisstadt Radebeul gestellt. Die Große Kreisstadt Radebeul prüft die Ausübung des Vorkaufsrechts nach den §§ 24, 25 Baugesetzbuch sowie § 17 Abs. 1, Satz 1, Alternative 1 Sächsisches Denkmalschutzgesetz. Die Notare mögen bitte beachten, dass für Kulturdenkmale mit überörtlicher Bedeutung dem Freistaat Sachsen ein Vorkaufsrecht zurecht. Der Staatsbetrieb Zentrales Flächenmanagement Sachsen ist für die Ausübung des Vorkaufsrechts für den Freistaat Sachsen zuständig. Bitte senden Sie Ihre Anträge nach § 17 Abs. 1, Satz 1, Alternative 2 Sächsisches Denkmalschutzgesetz direkt an den Staatsbetrieb Zentrales Flächenmanagement Sachsen. Die Große Kreisstadt Radebeul kann diese Anträge nicht weiterleiten, da sich die Fristen hiernach berechnen würden.

Bitte beachten Sie auch, dass für die Kaufpreissammlung der Gutachterausschuss zuständig ist. Der Gutachterausschuss ist ansässig beim Landkreis Meißen, Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Remonteplatz 8, 01558 Großenhain.

Weiterführende Informationen und Links

>> Auszüge aus der Liegenschaftskarte/aus dem Liegenschaftskataster (Vermessungsamt des Landkreises Meißen)
>> Bodenrichtwerte (Bodenrichtwertkarte des Landkreises Meißen)
>> Grundbuchauszüge (Grundbuchamt Meißen beim Amtsgericht Meißen)
>> Wertermittlung von Grundstücken (Gutachterausschuss des Landkreises Meißen)