Amtsleiterin Rechnungsprüfungsamt
Laut §103 der Sächsischen Gemeindeordnung sind Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern verpflichtet, ein Rechnungsprüfungsamt zu unterhalten, sofern sie sich nicht eines anderen kommunalen Rechnungsprüfungsamtes bedienen.
Zuständigkeiten
- örtliche Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Radebeul (§ 104 SächsGemO)
- Beteiligungsprüfung der städtischen Beteiligungen auf der Grundlage von
§ 106 Abs. 2 Nr. 5 i.V.m. § 96 Abs. 1 SächsGemO - weitere Aufgaben nach § 106 SächsGemO sind u.a.:
o laufende Prüfung der Kassenvorgänge der Gemeinde und ihrer Sonderkassen
o Prüfung des Nachweises der Vorräte und Vermögensbestände der Gemeinde und ihrer Sondervermögen
o Mitwirkung bei der Prüfung der Programme für die Automation im Finanzwesen
o Prüfung von Vergaben, Bauausführungen und Bauabrechnungen
o Im Rahmen von Verträgen und Vereinbarungen erfolgt durch das Rechnungsprüfungsamt die Prüfung von Kommunen, Verbänden und Vereinen, wie nachfolgend aufgeführt - Prüfung von Vergaben, Bauausführungen und Bauabrechnungen für die Stadt Coswig
- Jahresabschlussprüfung des Wasserverbandes Brockwitz-Rödern (Sitz in Coswig-Kötitz)
- Jahresabschlussprüfung des Abwasserzweckverbandes Promnitztal
(Geschäftsstelle Radeburg)