Allgemeine Informationen
Zur Sicherung der Durchführung der Sanierungsmaßnahme versieht das Grundbuchamt jedes Grundstück, das sich im Sanierungsgebiet befindet, mit einem >> Sanierungsvermerk im Grundbuch. So informiert, beantragt der Notar bei der Stadt für alle Grundbuchveränderungen die Sanierungsgenehmigung. Darüber hinaus sind im Sanierungsgebiet >> Bauvorhaben genehmigungspflichtig, die die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung oder Beseitigung von baulichen Anlagen und erhebliche oder wertsteigernde Veränderungen zum Inhalt haben. Die Sanierungsbehörde in der Stadtverwaltung nimmt Anträge entgegen und reicht Genehmigungen aus. Die Entscheidung orientiert sich eng am Neuordnungskonzept für das Sanierungsgebiet.
Im Sanierungsgebiet besteht die Möglichkeit, 2 Formen von Vergünstigungen zu erhalten. Zum einen kann >> Städtebauförderung beantragt werden. Diese Zuschüsse helfen dem Bauherren bei der oft recht aufwändigen Wiedergewinnung von Altbausubstanz. Zum anderen können Eigentümer von Gebäuden erhöhte >> steuerliche Abschreibungen in Anspruch nehmen. Die Grundlage dafür bieten die §§ 7h, 10f und 11a des Einkommenssteuergesetzes (EStG). Auch diese indirekte Förderung stellt einen Anreiz für Investitionen im Sanierungsgebiet dar.
Nach der Aufhebung der Sanierungssatzung sind die Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet zur Zahlung von >> Ausgleichsbeträgen (nach § 154 BauGB) an die Stadt verpflichtet. Darüber werden die Eigentümer an den Kosten der Gebietsaufwertung beteiligt.
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