Neuerrichtung eines Carports, einer Garage oder eines Stellplatzes

Sanierungsgebiet West
Meißner Straße
Schillerschule alt und neu

Die Neuerrichtung eines Carports, einer Garage oder eines Stellplatzes

In den nachfolgenden Tabellen finden Sie die wichtigsten Eckdaten zur Unterscheidung, ob eine Garage, ein Carport oder ein Stellplatz verfahrensfrei errichtet werden kann bzw. genehmigt werden muss.

Die Größen gelten je Grundstück. Die Flächen aller bereits vorhandenen Garagen oder Carports addiert, dürfen 50m² nicht überschreiten.

Stellplatz

Art der Errichtung Eckdaten geltende Vorschriften
verfahrensfrei

nicht überdacht, mit einer Grundfläche bis zu 50 qm je Grundstück

§ 61 Absatz 1 Ziffer 14 b SächsBO*

baugenehmigungspflichtig

mehr als 50 qm Grundfläche je Grundstück

§§ 63 ff.** SächsBO*

* SächsBO = Sächsische Bauordnung; ** ff. = dieser Paragraph und alle im Gesetzestext nachfolgenden sind zutreffend

Carport

Art der Errichtung Eckdaten geltende Vorschriften
verfahrensfrei

mittlere Wandhöhe bis zu 3 Metern und Bruttogrundfläche bis 50 qm je Grundstück, dies gilt nicht im Außenbereich Hinweis: Die Berechnung der zulässigen Höhe erfordert detaillierte Kenntnisse

§ 61 Absatz 1 Ziffer 1 b SächsBO*; § 6 SächsBO*

baugenehmigungspflichtig

mehr als 3 Meter mittlere Wandhöhe und/oder ab 50 qm Grundfläche je Grundstück sowie immer im Außenbereich Hinweis: Abstandsflächen sind zu beachten, Ausnahmen für Grenzbebauung sind möglich

§§ 63 ff.** SächsBO*

* SächsBO = Sächsische Bauordnung; ** ff. = dieser Paragraph und alle im Gesetzestext nachfolgenden sind zutreffend

Garage

Art der Errichtung Eckdaten geltende Vorschriften
verfahrensfrei

mittlere Wandhöhe bis zu 3 Meter und Bruttogrundfläche bis 50 qm je Grundstück, dies gilt nicht im Außenbereich Hinweis: Die Berechnung der zulässigen Höhe erfordert detaillierte Kenntnisse

§ 61 Absatz 1 Ziffer 1 b SächsBO* ; § 6 SächsBO*

baugenehmigungspflichtig

mehr als 3 Meter mittlere Wandhöhe und/oder mehr als 50 qm Grundfläche je Grundstück sowie immer im Außenbereich Hinweis: Abstandsflächen sind zu beachten, Ausnahmen für Grenzbebauung sind möglich

§§ 63 ff.** SächsBO*

* SächsBO = Sächsische Bauordnung; ** ff. = dieser Paragraph und alle im Gesetzestext nachfolgenden sind zutreffend

Vorsicht: Bei Grundstücken, die im Außenbereich, im Landschafts- oder Naturschutzgebiet bzw. im Denkmalschutzgebiet liegen, kann es erschwerte Voraussetzungen zur Errichtung geben oder die Errichtung ist nicht möglich.
Auch in Gebieten, für die ein Bebauungsplan oder Vorhaben- und Erschließungsplan existiert, kann es abweichende Festsetzungen für die Errichtung von Stellplätzen, Carports oder Garagen geben. Bitte sprechen Sie bei Unsicherheiten vorab mit den zuständigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Bauaufsichtsamtes. Wir helfen Ihnen gern weiter.

Hinweis: Bitte beachten Sie auch die Informationen zur Verfahrensfreiheit.

 

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