Errichtung einer Mauer, eines Zaunes oder Einfriedung

Sanierungsgebiet West
Meißner Straße
Schillerschule alt und neu

Errichtung einer Mauer, eines Zaunes oder einer Einfriedung

Hier finden Sie die wichtigsten Eckdaten zur Unterscheidung, ob eine Mauer, ein Zaun oder eine Einfriedung verfahrensfrei errichtet werden darf oder ob dies baugenehmigungspflichtig ist. Bitte beachten Sie, dass aus planungsrechtlichen oder anderen Gründen anderes gelten kann. Beispielsweise kann im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes eine bestimmte Bauart festgesetzt sein, die dann entsprechend auszuführen ist. Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtplanungs- und Bauaufsichtsamtes, um bei Unsicherheiten die Einordnung Ihres Grundstückes zu erfragen.

Art der Errichtung Eckdaten geltende Vorschriften
verfahrensfrei

Höhe bis zu 2 Meter, Grundstück in Innenbereichslage

§ 61 Absatz 1 Ziffer 7 a SächBO*

baugenehmigungspflichtig

Höhe mehr als 2 Meter oder Grundstück in Außenbereichslage

§§ 63 ff.** SächsBO*

* SächsBO = Sächsische Bauordnung, ** ff. = fortfolgend, d.h., dieser Paragraf und auch die nachfolgenden sind zutreffend

Hinweis: Bitte beachten Sie auch die Informationen zu Verfahrensfreiheit.

 

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