Ausbau des Dach- oder Kellergeschosses

Sanierungsgebiet West
Meißner Straße
Schillerschule alt und neu

Ausbau des Dach- oder Kellergeschosses

Hier finden Sie die wichtigsten Eckdaten zur Unterscheidung, ob ein Dach- oder Kellergeschossausbau verfahrensfrei erfolgen kann oder nicht.

Art der Errichtung

Eckdaten

geltende Vorschriften

verfahrensfrei

Keller- oder Dachgeschossausbau zu Wohnungen in vorhandenen Wohngebäuden
aber: Ein Prüfingenieur oder ein Prüfamt muss bestätigen, dass keine Bedenken hinsichtlich Standsicherheit oder brandschutztechnischer Belange bestehen

§ 61 Absatz 1 Ziffer 11 f SächBO*

baugenehmigungspflichtig

Dach- und Kellergeschossausbau zu anderen Zwecken als zum Wohnen oder bei Hochhäusern

§§ 63 ff.** SächsBO*

* SächsBO = Sächsische Bauordnung, **ff. = dieser und die nachfolgenden Paragraphen sind zutreffend

Hinweis: Bitte beachten Sie auch die Informationen zur Verfahrensfreiheit

 

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