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Kurzarbeit - Im Voraus anzeigen, aber erst im Nachhinein abrechnen

Freitag, den 29.05.2020

Zeit und Aufwand sparen - Agentur für Arbeit Riesa erklärt in zwei Schritten was beim Kurzarbeitergeld zu beachten ist

Schritt 1: Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit anzeigen
• Kurzarbeit kann über diesen Vordruck angezeigt werden. Den unterzeichneten Vordruck reichen die Arbeitgeber dann bei der Agentur für Arbeit ein.
• Die Anzeige für das Kurzarbeitergeld muss vom Arbeitgeber in dem Monat eingereicht werden, in dem der Arbeitsausfall entsteht.
• Die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme werden geprüft und die Arbeitsagentur entscheidet über Bewilligung oder Ablehnung.
• Ist die Anzeige bewilligt, kann der Betrieb das Kurzarbeitergeld für den jeweiligen Kalendermonat beantragen.

Schritt 2: Kurzarbeitergeld beantragen und abrechnen
• Den Leistungsantrag können die Arbeitgeber auch online ausfüllen oder ausdrucken und per Post an die Agentur für Arbeit senden. Weitere Hinweise zum Vordruck.
• Wichtig ist, dass der Monat, für den die Geldleistungen beantragt werden, bereits verstrichen ist. Abrechnungen des laufenden Monats erhalten eine Ablehnung. Arbeitgeber können Kurzarbeit für die drei zurückliegenden Monate abrechnen.
• Die konkreten Ansprüche werden berechnet und nachträglich überwiesen. Das heißt: Der Arbeitgeber zahlt zunächst das Geld an seine Mitarbeiter aus und erhält es nachträglich von der Agentur für Arbeit.
• Diese Vorlage kann dazu genutzt werden und bei der Agentur für Arbeit eingereicht werden.

"Insgesamt klappt das sehr gut", erklärt Birgit Kleinert, Geschäftsführerin des Operativen Services Leipzig, der für die Agenturen für Arbeit Leipzig, Oschatz und Riesa zuständig ist. Die meisten Arbeitgeber hatten noch nie Berührungspunkte mit Kurzarbeit und dennoch gelingt es ihnen auf Anhieb Anzeige und Antrag zu stellen. Potenzial sieht die Führungskraft noch beim Zeitpunkt der Antragsstellung. "Einige Arbeitgeber reichen die Abrechnung bereits vor Monatsende ein. Um Doppelarbeit für die Arbeitgeber und auch unsere Mitarbeiter zu vermeiden, bitte ich darum, die gesetzlichen Vorgaben zu beachten und uns die Abrechnung erst nach Ablauf des Monats zukommen zu lassen."

Hintergrund:
Seit dem 18. März 2020, dem Lockdown in Deutschland, bis Ende April 2020 haben im Landkreis Meißen 2.772 Betriebe Kurzarbeit angezeigt. Ein Jahr zuvor waren es im gleichen Zeitraum 18 Unternehmen.

Alle aktuellen Informationen zur Kurzarbeit finden Sie hier:
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-sachsen/kurzarbeit

Beraten werden Arbeitgeber unter der 0800 45555 20.