Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Vierte Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit


Im Zuge der Beratungen zur Konstituierung des neuen Stadtrates wurde sich grundsätzlich
auch auf eine Anpassung der Aufwandsentschädigung der Stadträte und sachkundigen Ein-
wohner verständigt.
Basierend auf dieser Grundsatzverständigung befasste sich dann der Ältestenrat mit dieser

Beschluss:



Der Stadtrat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Vierte Satzung zur Änderung der Sat-
zung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung).




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Beratungsfolge:

    SR 15/20-19/24
  • 26.02.2020 - SR - Entscheidung

Anlagen