Vierte Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
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© Dirk Reibetanz
Im Zuge der Beratungen zur Konstituierung des neuen Stadtrates wurde sich grundsätzlich
auch auf eine Anpassung der Aufwandsentschädigung der Stadträte und sachkundigen Ein-
wohner verständigt.
Basierend auf dieser Grundsatzverständigung befasste sich dann der Ältestenrat mit dieser
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Vierte Satzung zur Änderung der Sat-
zung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung).
Beratungsfolge:
- 26.02.2020 - SR - Entscheidung
Anlagen