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Haushaltsbegleitbeschluss 2020 Nachhaltiges Wirtschaften sichern und fortführen: Nachhaltigkeitsstrategie, Nachhaltigkeitsbericht und Nachhaltigkeits-Check


Nachhaltigkeit hat seinen Ursprung in Sachsen (Oberberghauptmann Hans Carl von
Carlowitz) und ist wichtiges Entscheidungskriterium gerade auch für kommunale Politik und
Daseinsvorsorge. Die Stadt Radebeul agiert und wirtschaftet bereits in hohem Maße
nachhaltig. Ziele und Erfolge dieser Nachhaltigkeit sollten transparent gemacht werden und
auch bei künftigen Entscheidungen zielführend wirken.

Nachhaltigkeit ist nicht nur ein Gebot des Umweltschutzes, der Ressourcenschonung und des
sparsamen Wirtschaftens, sondern auch Voraussetzung für Generationengerechtigkeit. Sie ist
daher nicht nur ökologisch oder energetisch, sondern auch fiskalisch, finanziell, sozial und
überhaupt umfassend zu verstehen und anzuwenden. Dem dienen eine ausformulierte
Strategie und eine regelmäßige Berichterstattung.

Antrag der CDU-Fraktion: Nachhaltiges Wirtschaften sichern und fortführen:
Nachhaltigkeitsstrategie, Nachhaltigkeitsbericht und Nachhaltigkeits-Check

Stellungnahme der hauptamtlichen Verwaltung

Die Intention des Antrages wird so verstanden, dass es der Fraktion bezüglich der Bewertung
städtischen Handelns nicht um das Herausgreifen einzelner Aspekte (z.B. CO2-Belastung,
Energieverbrauch etc.) geht, sondern um eine umfassende Nachhaltigkeitsbetrachtung
(Auszug aus Antrag: "ökologisch, wirtschaftlich, sozial, finanziell und generationengerecht").
Diese Intention wird ausdrücklich geteilt. Das isolierte Betrachten lediglich einzelner Aspekte
blendet Zielkonflikte mit anderen Aspekten regelmäßig aus und kann damit zu
Fehlsteuerungen und Fehlallokation von Mitteln führen.
Die Betrachtung der im Haushalt ausgewiesenen Maßnahmen und letztlich darüber hinaus
des gesamten Verwaltungshandelns unter dem Blickwinkel möglichst umfassender
Nachhaltigkeit wird daher als zielführend angesehen. Auch wenn wir als Stadt damit Neuland
betreten - viele Unternehmen und gesellschaftlichen Bereich versuchen sich an diesem Ansatz
-, sollten wir versuchen, uns diesem Ansatz zu stellen.
Zur Umsetzung schlägt die hauptamtliche Verwaltung daher folgendes Vorgehen vor:
1. Zusammenstellung der diversen Aspekte - "ökologisch, wirtschaftlich, sozial,
finanziell und generationengerecht" und ggf. weitere - nachhaltigen Handelns der
Stadt, deren Bewertung und Strukturierung durch die hauptamtliche Verwaltung. Ziel
sollte eine handhabbare und fortschreibungsfähige städtische Nachhaltigkeitsstrategie
sein.
2. Befassung der Stadtratsgremien mit dieser Thematik mit dem Ziel, diese zum
Stadtratsbeschluss zu führen. Sie wäre dann eine wesentliche Grundlage für die
Einschätzung und Bewertung städtischen Handelns.
3. Wie im Antrag angeregt, werden nach Bestätigung der städtischen
Nachhaltigkeitsstrategie u.a. die zur Beratung anstehenden Haushaltspläne sowie in
der Rückschau auch die zur Feststellung anstehenden Jahresrechnungen auf dieser
Grundlage ergänzend einer Nachhaltigkeitsbetrachtung und -bewertung unterzogen.

Fazit: Die Intention des Antrages wird ausdrücklich geteilt. Mit den vorstehend
vorgeschlagenen Umsetzungsschritten erscheint dies dann auch praktikabel umsetzbar.


Beschluss:


Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul möge in seiner Sitzung am 18. März 2020 im
Zusammenhang mit der Beschlussfassung über Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2020
den folgenden Haushaltsbegleitbeschluss fassen:
Die hauptamtliche Verwaltung wird beauftragt:

1. im Nachgang zur Beschlussfassung über den Haushalt 2020 die darin verfolgten
Ziele und vorgesehenen Maßnahmen unter dem Gesichtspunkt umfassender
Nachhaltigkeit zu bewerten und möglichst bis Ende 2020 die Ergebnisse dieser
Prüfung als umfassende Nachaltigkeitsstrategie (ökologisch, wirtschaftlich, sozial,
finanziell und generationengercht) dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung
als Grundlage für zukünftige Haushaltsberatungen vorzulegen,

2. mit der Vorlage der Haushaltsplanentwürfe ab 2021 jeweils einen
Nachhaltigkeitsbericht zu verbinden;

3. Stadtratsvorlagen, die dafür geeignet sind, regelmäßig mit dem Prüfkriterium
„Nachhaltigkeit“ zu versehen („Nachhaltigkeits-Check“).


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Beratungsfolge:

    SR 28/20-19/24
  • 18.03.2020 - SR - Entscheidung

Anlagen