Fünfte Satzung zur Änderung der Kostensatzung der Großen Kreisstadt Radebeul
© Dirk Reibetanz
Mit dem neu in Kraft getretenen Sächsischen Verwaltungskostenrechtsneuordnungsgesetz
wurde das Verwaltungskostenrecht umgestaltet. Die Große Kreisstadt Radebeul betrifft dies
hinsichtlich ihrer Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten insoweit, als der § 25
SächsVwKG alte Fassung, der (als Ermächtigungsgrundlage der bisherigen Kostensatzung)
die Erhebung von Kosten durch kommunale Körperschaften regelte, mit seinem Regelungs-
Beschluss:
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul beschließt die als Anlage 1 beigefügte Fünfte
Satzung zur Änderung der Kostensatzung der Großen Kreisstadt Radebeul.
Beratungsfolge:
- 17.03.2021 - SR - Entscheidung
Anlagen