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Altkötzschenbroda

Bestätigung der Vorschlagsliste für das Schöffenamt 2024 bis 2028



Für die Amtsperiode 2024 bis 2028 sind die Schöffen und Hilfsschöffen für die Strafkammern
des Landgerichts Dresden und die Schöffengerichte der Amtsgerichte neu zu wählen.

Entsprechend der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums
der Justiz und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Vorbereitung und
Durchführung der Schöffenwahl hat die Stadt Radebeul eine Vorschlagsliste für Schöffen
aufzustellen. Die Vorschlagsliste ist durch den Stadtrat zu bestätigen und anschließend eine
Woche lang zu jedermanns Einsicht auszulegen. Beginn und Ende der Auslegungsfrist sind
vorher öffentlich bekannt zu machen. Nach dieser Frist sind die Vorschlagsliste und evtl.
Einsprüche dem Amtsgericht Meißen weiterzuleiten.


Inhalt

Beschluss:

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul bestätigt die als Anlage
beigefügte Vorschlagsliste der Bewerber für ein Schöffenamt.



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Beratungsfolge:

    SR 34/23-19/24
  • 17.05.2023 - SR - Entscheidung

Anlagen

Inhalt