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Altkötzschenbroda

Unterstützung des Ev.-Luth. Kirchspiels in der Lößnitz bei der Unterhaltung stadt- und/ oder kunstgeschichtlich bedeutender Grabmäler



Die Stadt Radebeul unterhält selbst keine eigenen Friedhöfe. Zu einer angemessenen Kos-
tenbeteiligung an der Friedhofsunterhaltung ist die Kommune von Gesetzes wegen verpflich-
tet, soweit die Kosten nicht durch Gebühreneinnahmen gedeckt sind.

Während dies bei Bestattungen der Fall ist, besteht bezüglich der zahlreichen stadt- und/
oder kunstgeschichtlich bedeutenden Grabmäler ein hoher Unterhaltungsbedarf, den die
Kirchgemeinden allein nicht zu leisten vermögen.



Beschluss:


Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul beschließt die Weiterführung der Kostenbeteili-
gung an der Unterhaltung (Pflege, Wartung und Instandsetzung) der stadt- und/oder kunst-
geschichtlich bedeutsamen Grabmäler der Radebeuler Friedhöfe des Ev.-Luth. Kirchspiels in
der Lößnitz über einen Zeitraum von 10 Jahren.
Für den Friedhof Radebeul-Ost, ehemals Lutherkirchgemeinde, in Höhe von 95.135,00 Euro
(9.513,50 Euro/ Jahr) und für den Friedhof Radebeul-West, ehemals Friedenskirchgemeinde
in Höhe von 70.902,50 Euro (7.090,25 Euro/ pro Jahr) rückwirkend vom 01.01.2023 gemäß
den anbei gelegten Vereinbarungen (Anlagen 3 und 4)




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Beratungsfolge:

    SR 55/23-19/24
  • 15.11.2023 - SR - Entscheidung

Anlagen