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Anhebung der laufenden Geldleistung für Kindertagespflegepersonen zum 01.01.2023



Das Kinder- und Jugendhilfegesetz regelt im § 23 den Ersatz laufender
Geldleistungen für die Kindertagespflege nach Sachaufwand und Förderleistung.
Bei Kindertagespflegepersonen mit extra angemietetem Wohnraum bzw. Wohnraum
ohne Doppelnutzung sind dies für eine Betreuungszeit von 9 h pro Kind 172,14 €
(bisher 153,35 €), im eigenen Wohnraum bzw. Wohnraum mit Doppelnutzung
151,22€ (statt bisher 133,83) € monatlicher Sachaufwand.
Bei der Förderleistung wird der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Sozial-
und Erziehungsdienst herangezogen.
Bei Kindertagespflegepersonen die mit dieser Tätigkeit starten, wird die S2 Stufe 1,
bei einer Tätigkeit nach 5 Jahren die S3 Stufe 1 und bei einer Tätigkeit nach 10
Jahren die S3 Stufe 2 zu Grunde gelegt.
Hinzu kommt der vom Freistaat gewährte Sonderzuschuss für die mittelbare
pädagogische Tätigkeit in Höhe von 35,00 € monatlich je Kind sowie eine monatliche
Zulage in Höhe von 26 € je Kind (130€ je Monat je pädagogischer Fachkraft laut
Tarifvertrag).
Laut Kinder- und Jugendhilfegesetz sind die Sachkosten und die Förderleistung
separat festzusetzen.
Unverändert bleibt es bei der Bezahlung von 26 Urlaubstagen, bis zu 15
Krankheitstagen und 2 Fortbildungstagen.

Gegenüberstellung der aktuellen und künftigen laufenden Geldleistungen:
Betreuung in selbst genutzten Räumen ab 2021 aktuell ab 01.01.23
Laufende Geldleistung bei Einstieg 682,95 € 747,05 €
Laufende Geldleistung nach 5 jähriger Tätigkeit 726,15 € 790,92 €
Laufende Geldleistung nach 10 jähriger Tätigkeit 766,88 € 832,55 €

Betreuung in extra angemieteten Räumen aktuell ab 01.01.23
Laufende Geldleistung bei Einstieg 702,48 € 767,97 €
Laufende Geldleistung nach 5 jähriger Tätigkeit 745,68 € 811,84 €
Laufende Geldleistung nach 10 jähriger Tätigkeit 786,40 € 853,47 €

Die Steigerung bei den Gesamtkosten für die Stadt wird verursacht durch:
- Anhebung der Sachkostenpauschale (bei flächenabhängigen Kosten analog der
Ermittlung und bei flächenunabhängigen Kosten um 7,4%);
- Anpassung der Förderleistung für Kindertagespflegepersonen (Erhöhung
Sozialtarifvertrag);
- Anpassung der Förderleistung durch Zulage von 130 € monatlich (bei einer
Betreuung von 5 Kindern).

Die Vorgehensweise ist mit der Großen Kreisstadt Coswig und der Gemeinde
Moritzburg abgestimmt.

Inhalt

Beschluss:


Der Bildungs-, Kultur- und Sozialausschuss setzt folgende monatliche
Geldleistungen für Kindertagespflegepersonen zur Betreuung von Kindern bis zu
neun Stunden ab 01.01.2023 fest:
Betreuung in selbst genutzten Räumen
Laufende Geldleistung bei Einstieg 747,05 €
Laufende Geldleistung nach 5-jähriger Tätigkeit 790,92 €
Laufende Geldleistung nach 10-jähriger Tätigkeit 832,55 €
In diesen Beträgen sind jeweils 151,22 € Sachkosten, 26,00 € Zulage und 35,00 €
Sonderzuschuss für mittelbare pädagogische Tätigkeiten enthalten. Die
Förderleistung beträgt je nach Tätigkeitsdauer 534,83 €, 578,70 € oder 620,33 €.
Betreuung in extra für die Kindertagespflege angemieteten Räumen
Laufende Geldleistung bei Einstieg 767,97 €
Laufende Geldleistung nach 5-jähriger Tätigkeit 811,84 €
Laufende Geldleistung nach 10-jähriger Tätigkeit 853,47 €
In diesen Beträgen sind jeweils 172,14 € Sachkosten, 26,00 € Zulage und 35,00 €
Sonderzuschuss für mittelbare pädagogische Tätigkeiten enthalten. Die
Förderleistung beträgt je nach Tätigkeitsdauer 534,83 €, 578,70 € oder 620,33 €.


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Beratungsfolge:

    BKSA 09/22-19/24
  • 22.11.2022 - BKSA - Entscheidung

Anlagen

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