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Compensation des effets Corona 2021 chez Stadtbäder und Freizeitanlagen GmbH


Bei der sbf GmbH waren im Jahr 2021 durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie er-
hebliche wirtschaftliche Belastungen zu verzeichnen. Diese konnten durch ein aktives Han-
deln der Gesellschaft – Dank und Respekt an Geschäftsführung und Belegschaft – sowie
durch staatliche Unterstützungsleistungen spürbar minimiert werden. Dennoch wurde das

Beschluss:


Die Große Kreisstadt Radebeul beschließt in ihrer Eigenschaft als Gesellschafterin der
Stadtbäder und Freizeitanlagen GmbH Radebeul (kurz: sbf GmbH), an diese freiwillig einen
Betrag von 170.248,65 EUR in die Kapitalrücklage der Gesellschaft zu zahlen. Dabei handelt
es sich um eine andere Zuzahlung der Großen Kreisstadt Stadt Radebeul als Gesellschafte-
rin im Sinne von § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB, die zur Stärkung der Eigenkapitalausstattung dient
und auf Grund der direkten Folgen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Coro-
na-Pandemie) geleistet wird. Damit soll die Gesellschaft in die Lage versetzt werden, weiter-
hin ihre satzungsmäßigen Aufgaben erfüllen zu können.




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Beratungsfolge:

    SR 39/22-19/24
  • 14.12.2022 - SR - Entscheidung

Anlagen