Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Autorisation d'adjudication de travaux de construction conformément à VOB/A ainsi que de fournitures et de services conformément à VOL/A pour la période sans session du conseil municipal de la ville de Radebeul (Große Kreisstadt)



Die Ermächtigung der hauptamtlichen Verwaltung durch den Stadtrat zur eigenverantwort-
lichen Vergabe von Aufträgen nach VOB/A bzw. VOL/A ist erforderlich, um Vergabeent-
scheidungen zeitnah treffen zu können, die sich aus den laufenden Vergabeverfahren ergeben
und um eine lückenlose Fortführung der Bauabläufe für bereits begonnene Bauvorhaben
garantieren zu können.
Die zu beauftragenden Firmen sollen rechtzeitig für die öffentlichen Bau- bzw. Liefer-/Dienst-
leistungsvorhaben der Großen Kreisstadt Radebeul gebunden werden. Eine Beeinträchtigung
der Abläufe der geplanten Vorhaben allein durch Zeitverzug soll nach Möglichkeit vermieden
werden.

Mit dieser Ermächtigung sollen verwaltungsinterne Fristen verkürzt werden, um den Abstand
zwischen der Angebotsabgabe und der Beauftragung der Firmen so gering wie möglich zu
halten und die gesetzlich auf ein Mindestmaß zu beschränkende Bindefrist der Firmen nicht
unnötig zu verlängern.

Voraussichtlich betrifft die Vergabeermächtigung folgende Vorhaben:

1. Umbau / Erweiterung Gymnasium Luisenstift, 2. BA Altbau
- Los 3 – Baustelleneinrichtung
Kostenschätzung: 75.327,88 € brutto
- Los 5 – Rohbauarbeiten einschl. Estricharbeiten
Kostenschätzung: 671.495,15 € brutto
- Los 23 – Heizung und Sanitär
Kostenschätzung: 271.551,06 € brutto
- Los 24 – Lüftung
Kostenschätzung: 65.262,55 € brutto
- Los 26 – Stark-/Schwachstrom
Kostenschätzung: 576.017,68 € brutto
- Los 27 Aufzug
Kostenschätzung: 74.291,70 € brutto

2. Apothekerpark – Neugestaltung eines Teilbereiches der Freianlagen zum Spielplatz
Kostenschätzung: 141.251,10 € brutto

Die o.g. Aufzählung ist nicht abschließend zu verstehen. Insbesondere kann es durch mög-
liche höhere Auftragssummen nach den Submissionen ggf. zu einer Überschreitung der Zu-
stimmungsgrenze laut Hauptsatzung kommen bzw. durch Widersprüche sind Änderungen in
den geplanten Verfahrensabläufen anderer Maßnahmen denkbar.




Beschluss:



Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul ermächtigt in seiner Sitzung am 21.07.2021 die
hauptamtliche Verwaltung, Aufträge für Bauleistungen sowie Liefer- und Dienstleistungen, die
gemäß gültiger Hauptsatzung aufgrund ihrer jeweiligen Bruttoauftragssummen hinsichtlich der
Zustimmung zur Vergabe in die Zuständigkeit des Stadtrates oder eines seiner beschließen-
den Ausschüsse liegen, eigenverantwortlich ohne Gremienbeteiligung an den jeweils wirt-
schaftlichsten Bieter zu vergeben.

Die Ermächtigung gilt ausdrücklich und abschließend nur für die sitzungsfreie Zeit des Stadt-
rates und seiner Ausschüsse in der Zeit vom 22.07.2021 bis 21.09.2021.

Der Stadtrat ist in der ersten regulären Sitzung nach der Sommerpause am 22.09.2021 über
die aufgrund der Ermächtigung erfolgten Auftragsvergaben zu informieren (Bauvorhaben
/Liefer- bzw. Dienstleistung, Auftragnehmer, Bruttoauftragssumme).


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Beratungsfolge:

    SR 41/21-19/24
  • 21.07.2021 - SR - Entscheidung

Anlagen