Sachgebiet Immobilienbewirtschaftung
Der kommunale Gebäudebestand wird überwiegend für die Absicherung der grundlegenden städtischen Aufgaben (Schulen, Kitas, Verwaltung, öffentliche Infrastruktur) genutzt. Zu den Aufgabenschwerpunkten des Sachgebietes Immobilienbewirtschaftung zählen die Umsetzung des technischen, kaufmännischen und infrastrukturellen Immobilienmanagementes. Ziel ist es dabei, entsprechend den Anforderungen der jeweiligen zumeist öffentlichen Nutzungen die Immobilien funktions- und nutzungsgerecht zur Verfügung zu stellen und die technische Objektsicherheit zu gewährleisten. Zum Aufgabenbereich gehören dabei auch die Umsetzung der entsprechenden Miet-, Pacht- und Nutzungsverträge, der notwendigen gebäudenahen Dienstleistungen (z.B. Reinigung, Wartung usw.) sowie der Hausmeisterdienste.
Zuständigkeiten
Mietverträge für städtische Objekte sowie Nutzungsvereinbarungen (Schulsporthallen, etc):
Die Anträge können formlos schriftlich gestellt werden (auch per E-Mail) und sollten folgende Mindestangaben enthalten:
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- Antragsteller (Name, Anschrift)
- Telefonnummer
- Nutzungsobjekt
- Nutzungszeitraum
- Nutzungsart
weitere Informationen und Links |
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Nutzungsentgelte städtischer Objekte |