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Altkötzschenbroda

Weitere Schritte zur Absicherung der Schwimmhallensanierung durch die Stadtbäder und Freizeitanlagen Radebeul GmbH


Die Radebeuler Schwimmhalle wurde am 1. September 1984 eröffnet. Sie ist seitdem
durchgängig in Betrieb und mittlerweile stark sanierungsbedürftig. Die Schwimmhalle ist
sowohl für das Schul- und Vereinsschwimmen als auch für das öffentliche Schwimmen
unverzichtbar.
Seit 2019 werden in der sbf GmbH kontinuierlich die für die Sanierung erforderlichen
Eigenmittel angesammelt. Dies erfolgt zum einen aus den eigenen Jahresergebnissen der

Beschluss:


Der Stadtrat nimmt den Beschluss Nr. 8/2025 des Aufsichtsrates der Stadtbäder und
Freizeitanlagen Radebeul (kurz: sbf GmbH) vom 16.05.2025 (Anlage 1) mit folgender
Maßgabe zustimmend zur Kenntnis:
Die zur finanziellen Absicherung der Schwimmhallensanierung derzeit notwendige
ergänzende Kreditfinanzierung i.H.v. 9.100 TEUR (Ziffer 2 des Beschlusses) wird zur
Kenntnis genommen.
Die zur Kreditaufnahme erforderliche Zustimmung des Stadtrates (Ziffer 4 des Beschlusses)
wird in Aussicht gestellt unter der Voraussetzung, dass sich auch die Einwerbung von
Fördermöglichkeiten aus den beiden sich neu eröffnenden Fördermöglichkeiten
(Infrastrukturpaket des Bundes bzw. Absichtserklärung aus dem Koalitionsvertrag Bund) als
nicht einschlägig herausgestellt hat bzw. abschließend abschlägig beschieden wurde. Der
Entscheidungshorizont dafür wird auf den 31.12.2026 begrenzt.




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Beratungsfolge:

    SR 49/25-24/29
  • 18.06.2025 - SR - Entscheidung

Anlagen