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Rathaus
Altkötzschenbroda

Uchylenie decyzji o sporządzeniu planu zagospodarowania przestrzennego nr 91 Riesestrasse


Im Bereich des Bürokomplexes „Wasapark“ sollte nach Nutzungsaufgabe eine kleinteilige
Wohnbebauung entstehen und eine städtebauliche Entwicklung im Sinne einer reinen
Wohnnutzung unter Beachtung der umliegenden Nutzungen gesichert werden. Eine
Nutzungsänderung der bestehenden Bürogebäude wurde ausgeschlossen.
Dementsprechend hat der Stadtrat mit Beschluss SR 13/17-14/19 die Aufstellung des
Bebauungsplanes beschlossen. Mit Beschluss SR 20/19-19/24 wurde am 27.11.2019 die
Erweiterung des Geltungsbereiches beschlossen. Die südliche Erweiterung für die Errichtung
einer Freizeitanlage bzw. eines Spielplatzes umfasst die unbebauten Flächen zwischen der
Pestalozzistraße und der Bahnanlage.
Das Ziel der Beseitigung des Bürokomplexes aus den 70er Jahren ohne jegliche Möglichkeiten
der Umnutzung des baulichen Bestandes ist nicht umsetzbar. Die damit verbundene
angestrebte Bauvolumenreduzierung des „Wasaparkes“ ist aufgrund des Fehlens eines
„klassischen städtebaulichen Missstandes“ auf diese Weise nicht durchsetzbar. Eine reine

Beschluss:


Der Stadtrat beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 15.03.2017
(Beschluss-Nr. SR 13/17-14/19) zum Bebauungsplan Nr. 91 „Riesestraße“.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes:
Der Geltungsbereich beinhaltet gemäß Anlage 1 die Flurstücke 489, 495/c, 495/d, 495/e,
496/1, 496/6, 496/7, 496/8 und 650/1 der Gemarkung Serkowitz sowie die Flurstücke 124/5,
124/6, 125/3, 125/4, 126/3, 126/4, 127/3, 128/3, 129/a, 130/3, 131/3, 132/3, 134/1, 136/1,
137/3, 138/1, 587/1, 587/2, 588, 588/a, 588/c, 588/e, 589 und Teile der Flurstücke
1042/2,1048/1, 1048/2 der Gemarkung Radebeul.



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Beratungsfolge:

    SR 52/20-19/24
  • 15.07.2020 - SR - Entscheidung

Anlagen