Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Zmiana regulaminu wewnętrznego Rady Miasta Radebeul


Im Zuge der Beantwortung von Anfragen wies Herr Stadtrat Gey (Fraktion Bürgerforum/Grü-
ne-SPD) die hauptamtliche Verwaltung auf eine bestehende Regelungslücke hin. Die Ge-
schäftsordnung des Stadtrates enthielt bisher keine Regelungen zu § 28 Abs. 6 SächsGemO,
obwohl im dortigen Satz 2 ausdrücklich ein entsprechender Regelungsbedarf mittels Ge-
schäftsordnung festgeschrieben wurde („Das Nähere ist in der Geschäftsordnung zu regeln.“).
Zur Vermeidung von Unstimmigkeiten über die Art und Weise der Beantwortung soll diese Re-
gelungslücke nunmehr geschlossen werden und die bisher geübte Praxis festgeschrieben und
für nicht öffentliche Anfragen fortgeschrieben werden.
Die bisher geübte Radebeuler Handhabungspraxis geht deutlich über das gesetzlich zwingend
Gebotene hinaus. Ausweislich der Kommentierung zur SächsGemO nach Que-
cke/Schmid/u.a. wäre eine mündliche Antwort oder gar eine Antwort außerhalb der Sitzung
sowie eine Antwort allein gegenüber dem Anfragenden ausreichend (dort Rn. 65 zu § 28).
Die weitergehende Handlungspraxis hat sich jedoch bewährt und soll daher grundsätzlich bei-
behalten werden. Sie ist jedoch um eine Regelung zu schriftlichen nicht öffentlichen Anfragen
zu erweitern, da hier noch keine eingeübte Handlungspraxis besteht. Dabei soll zum einen die
bisherige Handlungspraxis für öffentliche Anfragen soweit möglich analog angewendet wer-
den sowie zudem dem Gebot der sachlich richtigen und ausreichenden Antwort (Rn. 65 zu §
28) Rechnung getragen werden. Zum anderen sind jedoch zugleich die zwingenden Anforde-
rungen der Wahrung der Nichtöffentlichkeit zu beachten sowie die Tatsache zu beachten, dass
sich der Inhalt nicht öffentlicher Anfragen und damit auch deren sachgerechte Beantwortung
der Steuerungsmöglichkeit der hauptamtlichen Verwaltung – anders als bei nicht öffentlichen
Sitzungsvorlagen – entzieht. Diesem Abwägungserfordernis trägt der Absatz 4 der Neurege-
lung Rechnung.

Beschluss:


Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul beschließt auf Grund von § 38 Abs. 2 der
Sächsische Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018
(SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 2020
(SächsGVBl. S. 722) geändert worden ist sowie der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt
Radebeul vom 22. April 2009 (Abl. 05/2009 S. 9 ff.), zuletzt geändert durch Satzung vom am
19.05.2021 (Abl. 06/2021 S. 18), folgende Ergänzung/Änderung der Geschäftsordnung:

§ 1 Ergänzung

In die Geschäftsordnung des Stadtrates Radebeul wird folgender neuer Abschnitt I eingefügt:
„I. Regelungen zu § 28 Abs. 6 SächsGemO
(1) In die Tagesordnung von öffentlichen und nicht öffentlichen Sitzungen des Stadtrates
und seiner Ausschüsse ist regelmäßig der Tagesordnungspunkt >Anfragen nach § 28
Abs. 6 SächsGemO fragen sollen nach Möglichkeit sofort mündlich seitens der hauptamtlichen Verwaltung
beantwortet werden. Kommt der Sitzungsleiter jedoch zu der Einschätzung, dass dies
nicht sachgerecht möglich ist, so soll die Beantwortung mündlich in der nächstfolgenden
regulären Sitzung des jeweiligen Gremiums erfolgen.
(2) Schriftliche Anfragen können in Papierform mit Unterschrift des Anfragenden oder per
Email von dem für die Teilnahme am elektronischen Sitzungsdienst hinterlegten Email-
Account des Anfragenden gestellt werden.
(3) Schriftliche Anfragen werden durch den Vorsitzenden des Stadtrates bzw. durch den
Vorsitzenden des jeweiligen Ausschusses schriftlich gegenüber dem Anfragenden be-
antwortet. Alle anderen Stadträte bzw. Ausschussmitglieder erhalten eine Kopie der An-
frage nebst Antwort im Rahmen der nächstfolgenden ordentlichen Sitzung des jeweili-
gen Gremiums.

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Beratungsfolge:

    SR 58/21-19/24
  • 13.10.2021 - SR - Entscheidung

Anlagen