Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Zmiana obszaru gminy Radebeul zgodnie z §§ 8 do 9 SächsGemO w stosunku do dużego miasta powiatowego Coswig - zmiana zawartej umowy



Der Stadtrat Radebeul hat mit dem Beschluss SR 54/23-19/24 die Änderung des
Stadtgebietes Radebeul beschlossen. Dazu wurde eine Vereinbarung mit der Großen
Kreisstadt Coswig getroffen, die Flurstücke 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62 und 63 der Gemarkung
Neucoswig mit den Flurstücken 401/4, 1086/1, 210/3, 210/5, 211/3, 211/4, 204/2, 205/2, 209/1
und 209/4 der Gemarkung Zitzschewig zu tauschen. Die Gemeindegebietsänderung war auf
den 01.01.2024 bestimmt.

Die Vereinbarung war durch das Landratsamt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde zu
genehmigen.

Das Landratsamt hat das Einvernehmen der obersten Rechtsaufsichtsbehörde eingeholt und
der Gebietsänderung unter den Nebenbestimmungen der Änderung des Inkrafttretens der
Vereinbarung zum 01.01.2025 und entsprechender Beitrittsbeschlussfassung zugestimmt.
Somit ist die Vereinbarung zum Gebietstausch zwischen den Großen Kreisstädten Radebeul
und Coswig noch einmal in der geänderten Fassung zu beschließen. Die
Gemeindegebietsänderung wird auf den 01.01.2025 bestimmt.

Die betroffenen Einwohner und Eigentümer der nicht bewohnten Grundstücke wurden bereits
über die Änderung postalisch informiert.


Beschluss:



Der Stadtrat von Radebeul beschließt die Änderung des Stadtgebietes Radebeul zum
01.01.2025 und den entsprechend angepassten Entwurf der dazugehörigen Vereinbarung
mit der Großen Kreisstadt Coswig (Anlage 1) gemäß §§ 8 und 9 SächsGemO wie folgt:

Zum Stadtgebiet Radebeul werden die Flurstücke 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62 und 63 der
Gemarkung Neucoswig (Anlage 2) zugemeindet.

Im Gegenzug werden die Flurstücke 401/4, 1086/1 der Gemarkung Zitzschewig (Anlage 2)
sowie die Flurstücke 210/3, 210/5, 211/3, 211/4, 204/2, 205/2, 209/1 und 209/4 der
Gemarkung Zitzschewig (Anlage 3) dem Stadtgebiet Coswig zugemeindet.




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Beratungsfolge:

    SR 35/24-19/24
  • 22.05.2024 - SR - Entscheidung

Anlagen