Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Wydanie regulaminu dotyczącego zakazu zmian - plan zagospodarowania nr 101 Zillerstraße/Makarenkostraße


Das Plangebiet liegt im Villengebiet Niederlößnitz und wird durch die Heinrich-Zille-Straße und
Winzerstraße im Norden, der Makarenkostraße im Osten, der Borstraße im Süden und der
Zillerstraße im Westen begrenzt. Das Plangebiet ist straßenbegleitend bereits fast vollständig
bebaut.
Die Architektur der Baugebiete der Nieder- und Oberlößnitz ist bis heute durch das
freistehende Einzelhaus und die starke Durchgrünung der privaten Grundstücke geprägt. Das
Plangebiet zeichnet sich besonders durch die rückwärtigen Grünbereiche aus. Diese lockere,
villenartige Bebauung und die großzügigen Grünbereiche prägen das Stadtbild und sollen
erhalten bleiben.
Mit Beschluss SR 71/20-19/24 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr.
101 „Zillerstraße/Makarenkostraße“ gefasst. Das Planungsziel besteht in der Sicherung des
charakteristischen Stadt- und Landschaftsbildes sowie dem Erhalt der durch Bebauung
eingefassten Grünbereiche. Zur Sicherung der mit dem Bebauungsplan verfolgten
Planungsziele macht sich der Erlass einer Veränderungssperre erforderlich.




Beschluss:

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul beschließt die Satzung über eine
Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 101
„Zillerstraße/Makarenkostraße“ entsprechend Anlage 1 und 2.



Zurück

Beratungsfolge:

    SR 72/20-19/24
  • 14.10.2020 - SR - Entscheidung

Anlagen