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Altkötzschenbroda

1. przedłużenie zakazu zmian w planie zagospodarowania nr 92 Fabrikstraße/Uferstraße


Für den vollständigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 92
„Fabrikstraße/Uferstraße“ wurde am 19.12.2018 mit Beschluss SR 82/18-14/19 eine Satzung
über eine Veränderungssperre erlassen. Diese trat mit dem Tag der Bekanntmachung in
Kraft (01.01.2019) und tritt spätestens nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft.

Der Bebauungsplan Nr. 92 „Fabrikstraße/Uferstraße“ wurde am 26.04.2017 mit Beschluss
SR 34/17-14/19 aufgestellt. Im Ergebnis der Beteiligung der Behörden und in Kenntnis von
Fachgutachtern beschloss der Stadtrat in seiner Sitzung am 20.06.2018 mit Beschluss SR
31/18-14/19 die Änderung des Planungsziels dahingehend, dass statt dem grundsätzlich
benannten Planungsziels „Wohnen“ nunmehr als neues Planungsziel die Schaffung von
ergänzenden Gewerbeflächen entlang der Fabrikstraße, unter besonderer Berücksichtigung
des Hochwasserschutzes und des Lärmschutzes, vorgegeben wird.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplanes in der
Fassung 08.04.2020 fand im Zeitraum vom 16.06.2020 bis 17.07.2020 statt. Die Beteiligung
der Nachbarn gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sowie von der Planung berührten Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte gemäß §4a Abs. 2
BauGB parallel.

Im Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sind zahlreiche

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Satzung über die 1. Verlängerung der
Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 92
„Fabrikstraße/Uferstraße“ entsprechend Anlage 1 und 2.



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Beratungsfolge:

    SR 75/20-19/24
  • 14.10.2020 - SR - Entscheidung

Anlagen