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Udzielenie zamówienia na usługi zgodnie z VOL dla projektu: Ustanowienie statutu konserwatorskiego dla obszarów willowych Nieder- i Oberlößnitz miasta Radebeul



Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul beschloss in seiner Sitzung am 27.11.2019 die
Aufstellung einer Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart der Villengebiete Nieder-
und Oberlößnitz (SR 24/19-19/24).
Hintergrund dieser Entscheidung ist die erhaltenswerte städtebaukünstlerische und architekto-
nische Qualität des Areals für die gesamte Stadt. Durch die Erhaltungssatzung sollen das
Ortsbild, die Stadtgestalt sowie das Landschaftsbild geschützt sowie städtebaulich bedeut-
same Anlagen erhalten werden.

Ziel des Ausschreibungsverfahrens war daher, ein geeignetes Planungsbüro zu finden, das in
einem mehrstufigen Prozess zunächst das beschriebene Areal untersucht, die vorhandenen
baulichen Anlagen fotodokumentiert und schließlich im Rahmen einer umfassenden Daten-
analyse und Auswertung Merkmale herauskristallisiert, die die städtebauliche Gestalt der
Villengebiete prägen und somit den jeweiligen Straßenzug maßgeblich beeinflussen. Für er-
haltungswürdige (Teil-)Gebiete einheitlicher städtebaulicher Merkmale sollen im Ergebnis Er-
haltungssatzungen erarbeitet und beschlossen werden. Damit erhält die Verwaltung funktions-
tüchtige Instrumente, um die jeweils prägenden Merkmale und Erhaltungsziele für die Bau-
herren und Eigentümer nachvollziehbar beschreiben zu können.

Da die Größe des Untersuchungsgebietes und die hohe Anzahl der zu untersuchenden
baulichen Anlagen eine besondere Herausforderung darstellen, wurde das Vergabeverfahren
als Beschränkte Ausschreibung mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb ge-
mäß § 3 Abs. 3 a) VOL/A ausgestaltet. Danach ist abweichend vom Vorrang einer öffentlichen
Ausschreibung eine Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb zulässig, wenn die
Leistung ihrer Eigenart nach nur von einem beschränkten Kreis von Unternehmen in geeig-
neter Weise ausgeführt werden kann, besonders, wenn außergewöhnliche Eignung erfor-
derlich ist. Durch die Wahl des Vergabeverfahrens bestand frühzeitig die Möglichkeit,
Erfahrungen, vergleichbare Referenzen und sonstige eignungsrelevante, für die Ausführung
der Leistung erforderliche Kriterien bei den Interessenten abzufragen und zu überprüfen. Erst
nach erfolgreichem Nachweis der geforderten Eignung war eine Beteiligung im Rahmen der
Beschränkten Ausschreibung möglich.

Zwei Unternehmen hatten im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs die Unterlagen abgefordert.
Lediglich das Architekturbüro von Frau Dr. Braun gab einen Teilnahmeantrag ab und konnte
sich nach erfolgreicher Bestätigung der Eignungskriterien mit einem Angebot an der Be-
schränkten Ausschreibung beteiligen.

Es erfolgte eine schriftliche Angebotsaufklärung gemäß § 15 VOL/A analog.

Beschluss:



Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul beschließt in seiner Sitzung am 16.09.2020 wie
folgt:

1. Der Auftrag für die Untersuchung der Villengebiete Nieder- und Oberlößnitz hinsichtlich der
städtebaulichen Eigenart und prägenden Bebauungsmerkmale sowie die Aufstellung einer
Erhaltungssatzung als daraus resultierende Umsetzung der Untersuchungsergebnisse wird
an:

Dr. Braun und Barth Freie Architekten Dresden
Tharandter Straße 39
01159 Dresden

zu einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 139.000.- € brutto vergeben.
Der Auftrag darf erst erteilt werden, wenn im Falle einer Bieterbeanstandung die Nachprü-
fungsbehörde nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Unterrichtung das Vergabe-
verfahren beanstandet hat.

2. Die hauptamtliche Verwaltung wird verbindlich beauftragt, die über die bisher eingeplan-
ten Mittel (50.000.- € lt. Aufstellungsbeschluss) hinaus erforderlichen Finanzmittel im Er-
gebnishaushalt der Haushaltsjahre 2021 in Höhe von 85.900.- € brutto und 2022 in Höhe
von 33.100.- € brutto entsprechend einzustellen.


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Beratungsfolge:

    SR 68/20-19/24
  • 16.09.2020 - SR - Entscheidung

Anlagen