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Rathaus
Altkötzschenbroda

Raport inwestycyjny 2019 zgodnie z § 99 SächsGemO



Gemäß § 99 Abs. 2 SächsGemO ist dem Stadtrat jährlich ein Bericht über die Eigenbetriebe
und die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts vorzulegen, an denen die Stadt
unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. In dem Beteiligungsbericht müssen mindestens
enthalten sein:
- eine Beteiligungsübersicht;
- die Finanzbeziehungen zwischen der Stadt und den Unternehmen;
- ein Lagebericht, der den Geschäftsverlauf und die Lage aller Unternehmen darstellt.

Dem Bericht sind als Anlage gemäß § 99 Abs. 2 Satz 3 SächsGemO entsprechende Angaben
für die Zweckverbände, deren Mitglied die Stadt ist, sowie deren Beteiligungsberichte
beizufügen.

Gemäß § 99 Abs. 3 SächsGemO soll der Bericht weitergehende Angaben für alle Unter-
nehmen des privaten Rechts enthalten, an denen die Stadt unmittelbar oder mittelbar mit
mindestens 25 Prozent beteiligt ist.
Folgende Beteiligungen, welche der Berichtspflicht gemäß § 99 Abs. 2 SächsGemO unter-
liegen, unterhielt die Stadt im Jahr 2019:


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Beratungsfolge:

    InfoSR 12/20-19/24
  • 16.12.2020 - SR - Kenntnisnahme

Anlagen