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Altkötzschenbroda

Opłaty eksploatacyjne za wynajem miejskich szkolnych hal sportowych i sal lekcyjnych


Gemäß Stadtratsbeschluss SR 25/06-04/09 vom 17.05.2006 wurde die Stadtverwaltung er-
mächtigt, die Nutzungsentgelte für Schulsporthallen und Schulräume jährlich unter Zugrun-
delegung nur der entstandenen laufenden Betriebskosten des jeweiligen vorangegangenen
Kalenderjahres fortzuschreiben.

Beschluss:


Der Stadtrat beschließt die Anpassung der privatrechtlichen Nutzungsentgelte für die Ver-
mietung von städtischen Schulsporthallen und Schulräumen zum Beginn des Schuljahres
2023/24 gemäß Anlage 1.
Der anzustrebende Zielkostendeckungsgrad wird wie folgt festgeschrieben:
- Nutzergruppe A: Kinder/Jugendliche einheimischer Vereine und Gruppen mit ge-
meinnützigem Charakter 25 %
- Nutzergruppe B: Erwachsene einheimischer Vereine und Gruppen mit gemeinnützi-
gem Charakter (z. B. Chöre) 40 %
- Nutzergruppe C: sonstige nicht kommerzielle Nutzungen 100 %
- Nutzergruppe D: kommerzielle Nutzung (Erzielung Einnahmen aus der Veranstal-
tung/Vermietung) 100% + 100% als Kaltmiete
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Entgelthöhe entsprechend der vorstehenden Regelun-
gen sowie des Grundsatzbeschlusses zur Festlegung städtischer Entgelte (SR 53/22-19/24)
regelmäßig fortzuschreiben. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss ist darüber jeweils zu
informieren.



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Beratungsfolge:

    SR 47/23-19/24
  • 23.08.2023 - SR - Entscheidung

Anlagen