Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Odstąpienie od sporządzenia skonsolidowanego sprawozdania finansowego za rok 2024


Gemäß § 88b SächsGemO i. V. m. Teil A XIV Nr. 3 Buchst. a der VwV Kommunale Haus-
haltswirtschaft ist es einer „…Gemeinde freigestellt, auf die Aufstellung eines Gesamtab-
schlusses zur verzichten. Für den Verzicht ist ein Beschluss des Gemeinderats erforder-
lich. Der Beschuss soll im Zusammenhang mit dem Beschluss über die Haushaltssatzung
gefasst werden und sich auf den Gesamtabschluss des jeweiligen Haushaltsjahres bezie-

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Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul beschließt, für das Haushaltsjahr 2024 auf die
Aufstellung eines Gesamtabschlusses zu verzichten.




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Sekwencja konsultacji:

    SR 14/24-19/24
  • 24.04.2024 - SR - Entscheidung

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