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Altkötzschenbroda

Upoważnienie do zakupu biletów rodzinnych




Der Beschluss soll ein Beitrag zum familienfreundlichen Klima in Radebeul sein.

Der Familienbegriff soll weit gefasst werden - zwei beliebige Erwachsene mit den sie
begleitenden Kindern.
Beispiel: 2 Freundinnen mit ihren Kindern und deren Freunde oder ein Großvater mit seinem
Sohn und mehreren Enkeln, auch von seinen anderen Kindern.

Ausgenommen sind Schulklassen, Kindergartengruppen, Ferienlager und Ähnliches. Hierfür
gibt es gesonderte Gruppenkarten.

Altersspanne: Kinder von sechs bis achtzehn Jahren fallen in die Familienkarte rein. Unter
sechs Jahren ist der Eintritt frei, außer es handelt sich um spezifische Angebote, wie z.B.
Babyschwimmen oder Puppentheater für dreijährige.

Den städtischen Gesellschaften wird angetragen, dies zu übernehmen. Der Kalkulationspreis
setzt sich aus zwei Erwachsenen + ein geringer Zuschlag, in der Regel 1 €, zusammen.

Der ähnlich lautende Beschluss BKSA03/06-04/09 wird aufgehoben und geringfügig
modifiziert neu eingebracht.


Beschluss:



Der Bildungs-, Kultur- und Sozialausschuss möge beschließen:

1. Zum Erwerb von Familienkarten bei Veranstaltungen der Stadt sind berechtigt:
- maximal zwei Erwachsene mit den sie begleitenden Kindern
- ausgenommen sind Gruppen von Schulen, Kindertagesstätten, Ferienlagern oder
ähnliches.

2. Die Altersspanne der Kinder wird von 6 - 18 Jahre gefasst, für jüngere Kinder sollte kein
Eintrittspreis verlangt werden. Eine Ausnahme bilden Veranstaltungen, die hauptsächlich
für Kindergruppen unter sechs Jahren konzipiert sind und eine andere Finanzierung der
Veranstaltung nicht möglich ist.

3. Städtischen Gesellschaften sowie anderen Anbietern im Stadtgebiet wird das Verfahren
zur Anwendung empfohlen.

4. Die Entgeltkalkulation der Familienkarte soll so erfolgen, dass hier das Entgelt von zwei
Erwachsenenkarten zzgl. eines geringen Entgeltzuschlages zu Grunde gelegt werden.

5. Der Beschluss BKSA 03/06-04/09 wird aufgehoben.


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Beratungsfolge:

    BKSA 05/21-19/24
  • 21.09.2021 - BKSA - Entscheidung

Anlagen