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Altkötzschenbroda

Zasadnicza decyzja w sprawie nowego budynku recepcji Muzeum Karola Maya


Seit 2002 plant die Karl-May-Stiftung die Errichtung eines neuen Empfangsgebäudes für das
Karl-May-Museum auf dem Grundstück Schildenstraße 1. Zwischenzeitlich liegen die Pla-
nungen für das Vorhaben in der Leistungsphase 3 HOAI vor. Die notwendigen grundsätzli-
chen Abstimmungen mit den Denkmalbehörden sind erfolgt. Das Gestaltungsforum der Stadt
Radebeul hat das Projekt bestätigt und die Stadt Radebeul ihre bauplanungsrechtliche Zu-
stimmung zum Antrag auf Bauvorbescheid erteilt.
Der Karl-May-Stiftung liegen zudem verbindliche Inaussichtstellungen über Zuwendungen
sowohl der Bundesbeauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) über
2,744 Mio. € als auch des Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
(SMWK) über 2,7 Mio. € vor.
Bei den aktuell geführten Gesprächen der Karl-May-Stiftung unter Einbindung der Stadt Ra-
debeul mit den beiden Fördermittelgebern stellte sich heraus, dass die Karl-May-Stiftung auf-

Zawartość

Beschluss:


Der Stadtrat beschließt:
1. Die Stadt Radebeul übernimmt ab sofort auf der Grundlage der Leistungsphase 3
HOAI sowie der bauplanungsrechtlichen Zustimmung zum Antrag auf Bauvorbescheid
die Bauherrenschaft des geplanten Neubaus des Empfangsgebäudes für das Karl-
May-Museum von der Karl-May-Stiftung. Sie wird damit Fördermittelantragsteller und
Zuwendungsempfänger gegenüber der Bundesbeauftragten der Bundesregierung für
Kultur und Medien (BKM) und dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft,
Kultur und Tourismus (SMWK). Zudem erhält die Stadt den bisher von der Karl-May-
Stiftung für das Projekt geplanten Eigenanteil. Die Projektsteuerung bzw. Baubetreu-
ung erfolgt federführend durch das städtische Hochbauamt.
2. Die im Haushaltsplan 2023 der Stadt Radebeul für die Jahre 2024 bis 2027 etatisierte
Zuwendung an die Karl-May-Stiftung in Höhe von insgesamt 1,0 Mio. € wird in Folge
von Nr. 1 im kommenden städtischen Haushaltsplan nunmehr als Eigenanteil für das
Bauvorhaben fortgeschrieben.
3. Die Stadt Radebeul erklärt grundsätzlich ihre Bereitschaft, in Folge von Nr. 1 das für
die Realisierung des Bauvorhabens benötigte Grundstück (Flurstück 562a und Teilflä-
che vom Flurstück 570 beide Gemarkung Radebeul) auf 33 Jahre von der Karl-May-
Stiftung mittels Erbbaurechtvertrag zu übernehmen. Der konkrete Vertrag bedarf der
Zustimmung der nach Hauptsatzung zuständigen Gremien.
4. Nach Fertigstellung des Bauvorhabens wird der Neubau des Empfangsgebäudes
durch die Karl-May-Museum gGmbH betrieben. Dazu soll von der Stadt Radebeul ein
Pachtvertrag für die Restlaufzeit des Erbbaurechtvertrages abgeschlossen werden.
Der Pachtzins soll so bemessen werden, dass die jeweilige Summe des Erbbauzinses
gemäß Nr. 3 sowie jene der Pachtzahlungen sich über die Gesamtlaufzeit des Erbbau-
rechtsvertrages ausgleichen. Der konkrete Vertrag bedarf der Zustimmung der nach
Hauptsatzung zuständigen Gremien.

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Beratungsfolge:

    SR 50/23-19/24
  • 20.09.2023 - SR - Entscheidung

Anlagen

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