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Rathaus
Altkötzschenbroda

Uchwała w sprawie przygotowania planu zagospodarowania przestrzennego nr 111 Rozwój ruchu Moritzburger Straße/ Altlindenau


Das Plangebiet liegt südlich des historischen Dorfkerns Lindenau und erstreckt sich nördlich
des Verkehrsknoten Moritzburger Straße/ Kreyernweg/ Neuländer Straße bis einschließlich
des Kreuzungsbereichs Jägerhofstraße/ Altlindenau/ Moritzburger Straße. Des Weiteren sind
angrenzende Grundstücke enthalten, die für die Verbesserung der Gehwegsituation und der
Beseitigung der Engstellen notwendig sind.
Direkt im Süden grenzt der Bebauungsplan Nr. 105 „Verkehrsknoten Lindenau“ an.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 32, 55 und Teile der Flurstücke 28/2, 31/1, 40,
40/i, 57 der Gemarkung Lindenau sowie die Flurstücke 50/4, 4042, 4042/a und Teile der
Flurstücke 4043, 4228/2 der Gemarkung Kötzschenbroda auf einer Fläche von ca. 6.500 m².

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
im Norden: Flst. 31/2 und Teile des Flst. 31/1 Gem. Lindenau

Beschluss:


Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 111 „Verkehrsentwicklung
Moritzburger Straße/ Altlindenau“.

Der Stadtrat beschließt die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs des
Bebauungsplanes entsprechend der Anlage.

Das Planungsziel besteht in der Entschärfung der Verkehrssituation im Bereich Moritzburger
Straße Übergang Altlindenau und der Verbesserung der Gehwegführung mit Beseitigung der
Engstellen.



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Beratungsfolge:

    SR 19/24-19/24
  • 20.03.2024 - SR - Entscheidung

Anlagen