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Augmentation du capital de la société Wasserversorgung und Stadtentwässerung Radebeul GmbH


Der Wasserversorgung und Stadtentwässerung Radebeul GmbH (nachfolgend „WSR
GmbH“ genannt) obliegen sämtliche Leistungen im Bereich der Trink- und Brauchwasserver-
sorgung, der Abwasserentsorgung sowie der Stadtbeleuchtung, insbesondere die Planung,
der Bau, der Betrieb und die Unterhaltung von Wasser- und Entwässerungsanlagen sowie
der öffentlichen Beleuchtungsanlagen. Die Große Kreisstadt Radebeul (nachfolgend „Stadt“
genannt) möchte nun durch eine Einlage in die Kapitalrücklage i.H.v. 4.875,000,00 EUR das
Eigenkapital der WSR stärken. Diese Mittel sollen zur Stärkung des Eigenkapitals genutzt
werden. Dadurch kann die WSR den zukünftigen Investitionsbedarf realisieren und zusätzli-
che Fremdkapitalaufnahmen vermeiden bzw. vermindern.
Der Mitgesellschafter, die Beteiligungsgesellschaft der Stadt Radebeul mbH, beteiligt sich
nicht an der Kapitalerhöhung. Daher verschiebt sich das Verhältnis der Geschäftsanteile ent-
sprechend Anlage 1 zugunsten der Stadt.


Anlage:
1. Auswirkungen der Kapitalerhöhung auf das Stammkapital und die Kapitalrück-
lage




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Beschluss:



Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul beschließt eine Einzahlung in Höhe von
4.875.000,00 EUR der Stadt Radebeul in das Eigenkapital bei der Wasserversorgung und
Stadtentwässerung Radebeul GmbH (kurz: WSR), die zu einer Erhöhung des Stammkapitals
und der Kapitalrücklage führt. Er nimmt zugleich zur Kenntnis, dass sich der Mitgesellschaf-
ter, die Beteiligungsgesellschaft der Stadt Radebeul mbH, an dieser Kapitalerhöhung nicht
beteiligt.

Die Kapitalerhöhung dient der angemessenen Ausstattung der WSR mit Eigenkapital. Die
Deckung dieser außerplanmäßigen Auszahlung erfolgt aus für diesen Zweck angesammel-
ten Mitteln. Die Auszahlung steht bis zur Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister
unter dem Vorbehalt der Rückzahlung.

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, zur Umsetzung dieses Beschlusses alles Erforderli-
che als Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der WSR zu veranlassen.




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Beratungsfolge:

    SR 02/22-19/24
  • 12.10.2022 - SR - Entscheidung

Anlagen

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