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Décision d'approbation et d'exposition du plan d'aménagement urbain n° 55 Fabrikstraße-West


Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 55 wurde mit Beschluss SR 03/03-99/04
am 22.01.2003 gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte mit
Bekanntmachung im Amtsblatt 06/2020 in der Zeit vom 16.06.2020 bis zum 17.07.2020.
Mit Schreiben vom 08.06.2020 wurden die Träger öffentlicher Belange und Behörden zur
Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung angefragt. In Anlage 6
wird über die eingegangenen Stellungnahmen befunden.

Anlagen:
SEA 01/23-99/04_Anlage 1_ Teil A - Planzeichnung
SEA 01/23-99/04_Anlage 2_ Teil B – Textliche Festsetzungen
SEA 01/23-99/04_Anlage 3_Teil C1 – Begründung
SEA 01/23-99/04_Anlage 4_Teil C2 – Umweltbericht
SEA 01/23-99/04_Anlage 5_Artenschutzbeitrag
SEA 01/23-99/04_Anlage 6_Abwägungsprotokoll

Beschluss:


1. Der Stadtentwicklungsausschuss entscheidet über die eingegangenen Stellungnahmen
der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß dem Abwägungsprotokoll
(Anlage 6).
2. Der Stadtentwicklungsausschuss billigt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 55
„Fabrikstraße-West“ in der Fassung vom 24.01.2023, bestehend aus der Planzeichnung
Teil A, den Textlichen Festsetzungen Teil B, der Begründung Teil C 1 und dem
Umweltbericht Teil C 2.
3. Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass dem Bebauungsplan ein
Artenschutzbeitrag (20.04.2021) beigegeben wurde.



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Beratungsfolge:

    SEA 01/23-19/24
  • 07.03.2023 - SEA - Entscheidung

Anlagen