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Décision relative à l'approbation, à l'interprétation ainsi qu'à l'adaptation de la désignation et du champ d'application du plan d'aménagement urbain n° 55 Fabrikstraße West


Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 55 wurde am 22.01.2003 mit Beschluss
SR 03/03-99/04 gefasst und im Amtsblatt 02/2003 bekanntgemacht. Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Zeitraum vom 16.06.2020 bis 17.07.2020. Die
förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Zeitraum vom 11.04.2023 bis 17.05.2023
statt. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgte jeweils parallel
zur öffentlichen Auslegung.


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Beschluss:


1. Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Anpassung des Geltungsbereiches zum
Bebauungsplan Nr. 55 „Fabrikstraße West“ entsprechend Anlage 1 zur Kenntnis.
2. Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Anpassung der Bezeichnung des
Bebauungsplanes in Bebauungsplan Nr. 55 „Fabrikstraße/ Kötitzer Straße“ zur
Kenntnis.
3. Der Stadtentwicklungsausschuss entscheidet über die eingegangenen
Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß dem
Abwägungsprotokoll (Anlage 2)
4. Der Stadtentwicklungsausschuss billigt den überarbeiteten Planentwurf zum
Bebauungsplan Nr. 55 in der 2. Fassung vom 13.02.2024, bestehend aus
Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung mit
Umweltbericht (Teil C).
5. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die erneute öffentliche Auslegung des
Planentwurfs in der 2. Fassung vom 13.02.2024.




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Beratungsfolge:

    SEA 06/24-19/24
  • 05.03.2024 - SEA - Entscheidung

Anlagen

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