Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Décision d'approbation et d'interprétation du projet de plan d'aménagement urbain n° 87 Spitzhausstraße dans sa version du 16.11.2021 et modification du champ d'application


Das Planungsziel besteht in der besseren Abwicklung des fließenden und ruhenden Verkehrs
im Areal Bismarckturm/Spitzhaus unter Einordnung von ergänzenden Baufeldern für
Neubauten entsprechend des städtebaulichen Rahmenplanes.
Bei dem genannten städtebaulichen Rahmenplan handelt es sich nicht um ein beschlossenes
städtebauliches Entwicklungskonzept oder eine beschlossene sonstige städtebauliche

Beschluss:


Der Stadtrat billigt den erneuten Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 87 „Spitzhausstraße“ in der
Fassung 16.11.2021 bestehend aus dem Rechtsplan (Teil A), den textlichen Festsetzungen
(Teil B) und der Begründung mit Umweltbericht (Teil C) und beschließt die öffentliche
Auslegung des Planentwurfs gemäß §3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden
und Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 2 BauGB.

Der Stadtrat beschließt die Änderung des Geltungsbereiches gemäß Anlage 1.




Retour

Beratungsfolge:

    SR 78/21-19/24
  • 15.12.2021 - SR - Entscheidung

Anlagen