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Application de la loi saxonne sur les routes : reclassement d'un tronçon du Schützenweg


Im Zuge der derzeitigen Überprüfung, Berichtigung und Fortschreibung des
Bestandsverzeichnisses wurde festgestellt, dass bei der Erstanlegung des
Bestandsverzeichnisses der Schützenweg zwischen Cossebauder Straße und Lindenweg als
Ortsstraße gewidmet wurde. Bei diesem Bereich des Schützenweges handelt es sich aufgrund
seiner Nutzung jedoch um einen beschränkt-öffentlichen Weg gemäß § 3 Abs. 1 und 4 b
SächsStrG. Dieser Weg wird als Fuß- und Radweg genutzt. Die Nutzung für Anlieger mit
Fahrzeugen bis 2,5 t ist möglich.

Kennzeichen eines beschränkt-öffentlichen Weges ist die besondere Zweckbestimmung. Die
Beschränkung auf einen bestimmten Zweck bedeutet jedoch keine Beschränkung des
benutzenden Personenkreises. Jeder kann den beschränkt-öffentlichen Weg im Rahmen
seiner Zweckbestimmung benutzen.

Décision:


Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dass der Schützenweg zwischen Cossebauder
Straße und Lindenweg, derzeit als Ortsstraße gewidmet, in einen beschränkt-öffentlichen
Weg umgestuft wird und beauftragt die Verwaltung, ohne erneute Beschlussfassung die
Ankündigung der Umstufung zu veranlassen. Sollten nach Ablauf der Frist von 3 Monaten
keine Einwendungen vorliegen, werden die Unterlagen an das Landratsamt Meißen
versandt. Vom Landratsamt Meißen wird die Umstufung entsprechend verfügt.



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Ordre des délibérations :

    SEA 13/24-19/24
  • 09.04.2024 - SEA - Entscheidung

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