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Stanovení 1. prodloužení zákazu změn pro území zahrnuté do plánu rozvoje č. 101 Zillerstraße/Makarenkostraße



Für den vollständigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 101
„Zillerstraße/Makarenkostraße“ wurde am 14.10.2020 mit Beschluss SR 72/20-19/24 eine
Satzung über eine Veränderungssperre erlassen. Diese trat mit dem Tag der
Bekanntmachung in Kraft (01.11.2020) und tritt spätestens nach Ablauf von zwei Jahren
außer Kraft.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie den von der
Planung berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1
BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 20.04.2021 fand im
Zeitraum vom 21.06.2021 bis 23.07.2021 statt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie den von der Planung
berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum
Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 17.08.2021 fand im Zeitraum vom
18.10.2021 bis 19.11.2021 statt.



Beschluss:

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul beschließt die Satzung über die 1.
Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.
101 „Zillerstraße/Makarenkostraße“ entsprechend der Anlage 1 und 2.



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Beratungsfolge:

    SR 44/22-19/24
  • 21.09.2022 - SR - Entscheidung

Anlagen