Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

2. prodloužení zákazu změny územního plánu č. 92 Fabrikstraße/Uferstraße.


§ 94a Abs. 2 SächsGemO gibt den Rahmen für kommunale Wohnungsunternehmen wie
folgt vor: „Im Bereich der Wohnungswirtschaft hat die Gemeinde darüber hinaus darauf hin-
zuwirken, dass die zur angemessenen Bewirtschaftung des Wohnungsbestandes erforderli-
che Kredit- und Investitionsfähigkeit gesichert ist und der von ihr unmittelbar oder mittelbar
gehaltene Wohnungsbestand keine marktbeherrschende Stellung einnimmt.“
Ausweislich der nachfolgenden Grafik hat die BZGR ihren hohen vor allem zustandsbeding-

Beschluss:



Der Stadtrat beschließt die Eckpunkte für die Präzisierung des sozialpolitischen Gesell-
schaftsauftrages der Besitzgesellschaft der Stadt Radebeul mbH (kurz: BZGR) gemäß Anla-
ge 1.
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, zur Umsetzung dieses Beschlusses alles Erforderli-
che als Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der BZGR zu veranlassen.




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Beratungsfolge:

    SR 38/21-19/24
  • 21.07.2021 - SR - Entscheidung
  • 21.07.2021 - SR -

Anlagen