Návrh parlamentní skupiny CDU: Usnesení o přípravě plánu rozvoje č. 102 Emil-Högg-Straße/August-Bebel-Straße.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 102 „Emil-Högg-Straße/
August-Bebel-Straße“.
Der Stadtrat beschließt die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes entsprechend der Anlage 2. Das Plangebiet liegt im Villengebiet
Oberlößnitz und wird durch den Augustusweg im Norden, der Emil-Högg-Straße im Osten,
der Maxim-Gorki-Straße im Süden und der August-Bebel-Straße im Westen begrenzt.
Das Planungsziel besteht in der Sicherung des charakteristischen Stadt- und
Landschaftsbildes sowie dem Erhalt der durch Bebauung eingefassten Grünbereiche.
Die Anlage 2 „Geltungsbereich“ liegt dem Beschluss SR 44/21-19/24 bei!
Beratungsfolge:
- 13.10.2021 - SR - Entscheidung
Anlagen