Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Revize statutu ubytování pro bezdomovce



Mit Stadtratsbeschluss SR 46/23-19/24 wurde die etwa zehn Jahre alte
Obdachlosenunterkunftssatzung überarbeitet.
Dem Kommunalamt des Landkreises Meißen fielen bei der Prüfung zwei Punkte auf, die
bemängelt wurden:
Zwischen den Regelungen für Selbstzahler und Sozialleistungsempfänger gibt es bei der
Festsetzung der Gebühr Unterschiede. Hintergrund der neuen Regelung war, dass
Selbstzahler die Möglichkeit erhalten sollten einen Antrag auf Wohngeld zu stellen.
Die überarbeitete Satzung sieht für die beiden Personengruppen nun eine einheitliche
Gebühr vor. Damit muss der Selbstzahler bei geringem Einkommen nun ALG II oder
Sozialhilfe beantragen.

Der zweite Punkt betrifft die Ausfertigung und Bekanntgabe der Satzung. Die öffentliche
Bekanntmachung der Satzung im Amtsblatt erfordert als Unterzeichner dieselbe Person, die
die vom Stadtrat beschlossene Satzung ausgefertigt hat. Da die Satzung vom August 2023
der Erste Bürgermeister Herr Dr. Müller ausgefertigt hatte, Herr Wendsche als
Oberbürgermeister jedoch die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt unterzeichnete, war
dieses Erfordernis nicht gegeben und muss demzufolge korrigiert werden.
Über die neue Beschlussfassung wird dies wie gefordert umgesetzt.

Zusätzlich zur Korrektur wurde bei der Berechnung der Gebühren der Energiezuschlag
gestrichen, da nun nicht mehr mit überproportionalen Kostensteigerungen gerechnet werden
muss. Dadurch sinken die Gebühren. Die genauen Gebührenkalkulationen sind in den
Anlagen 2 und 3 berechnet.

Neu aufgenommen wurde eine Kaution in Höhe von 200€ um das Kostenrisiko bei Auszug
zu minimieren.



Obsah

Rozlišení:



Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Satzung über die Benutzung der
Obdachlosenunterkünfte der Stadt Radebeul (Obdachlosenunterkunftssatzung) (Anlage 1)




Zpět

Pořadí konzultací:

    SR 41/24-19/24
  • 12.06.2024 - SR - Entscheidung

Přílohy

Obsah