Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Žádost o smírčího soudce



Die Große Kreisstadt Radebeul unterhält eine Schiedsstelle, die in bürgerlichen
Rechtsstreitigkeiten das Schlichtungsverfahren bzw. Sühneverfahren durchführt. Das
Verfahren vor der Schiedsstelle dient dem Ziel außerhalb eines Gerichtsverfahrens
Rechtsstreitigkeiten durch eine Einigung der Parteien beizulegen.

Die Aufgaben in der Schiedsstelle werden seit 15.10.2014 von einer ehrenamtlich tätigen
Friedensrichterin wahrgenommen. Auf Grund des Ablaufs der Wahlperiode der
Friedensrichterin ist vom Stadtrat für die Dauer von fünf Jahren die Friedensrichterin / der
Friedensrichter gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 SächsSchiedsGütStG neu zu wählen. Mit der Wahl der
Friedensrichterin durch den Stadtrat sowie der Bestätigung durch den Direktor des
Amtsgerichtes Meißen endet die vorangegangene Amtszeit von Frau Tampe als
Friedensrichterin

Die Gemeinde soll gemäß § 6 Abs. 1 S. 2 SächsSchiedsGütStG vor der Wahl den Präsidenten
oder Direktor (Vorstand) des Amtsgerichts hören. Die entsprechende Anhörung erfolgte mit
Schreiben vom 06.06.2019 und wurde mit Schreiben vom 17.06.2019 durch den Direktor des
Amtsgerichtes Meißen bestätigt.

Weiterhin bedarf die Wahl des Friedensrichters / der Friedensrichterin gemäß § 7 Abs. 1
SächsSchiedsGütStG der Bestätigung durch den Vorstand des Amtsgerichts, in dessen

Beschluss:

Der Stadtrat wählt in seiner Sitzung am 09.10.2019 Frau Ing-Britt Tampe als
Friedensrichterin für weitere fünf Jahre.



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Beratungsfolge:

    SR 14/19-19/24
  • 09.10.2019 - SR - Entscheidung

Anlagen