Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Zásadní rozhodnutí o stanovení obecních poplatků


Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich grundlegend geändert. Beginnend be-
reits im Jahr 2021 hat sich die Inflation deutlich erhöht. Diese Entwicklung hat sich im laufen-
den Jahr dramatisch beschleunigt. Nach Vorhersagen der maßgeblichen Wirtschaftsfor-
schungsinstitute sowie der Zentralbanken wird sich diese Entwicklung auch in den kommen-
den Jahren fortsetzen und die Inflationsrate wird nur allmählich wieder in den EZB-Zielkorri-

Beschluss:


Der Stadtrat beschließt angesichts des grundlegend gewandelten Inflationsumfeldes sowie
der drohenden konjunkturellen Abkühlung mit dem Ziel der Erreichung einer verantwortungs-
vollen Balance zwischen der Notwendigkeit der Stabilisierung der wirtschaftlichen Leistungs-
fähigkeit der Stadt (Notwendigkeit angemessener Entgeltanhebungen) auf der einen und der
angemessenen Beachtung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Nutzer städtischer An-
gebote auf der anderen Seite Folgendes:
Die Festlegung städtischer Entgelte und deren regelmäßige Fortschreibung erfolgt entspre-
chend Ziffer II des Grundsatzpapieres „Umgang mit der Inflation hinsichtlich der Festlegung
der eigenen städtischen Entgelte sowie der Ausreichung städtischer Zuschüsse an Dritte“
(Anlage 1).
Soweit die einzelnen Entgeltfestsetzungen gemäß der Regelungen der sächsischen Gemein-
deordnung sowie der Wertgrenzenregelungen der Hauptsatzung Beschlussfassungen der
Stadtratsgremien bedürfen, sind diese seitens der hauptamtlichen Verwaltung auf der Grund-
lage dieses Grundsatzbeschlusses vorzubereiten.
Diese Regelung ist für Entgeltfestlegungen ab dem 01.01.2023 maßgeblich.


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Beratungsfolge:

    SR 53/22-19/24
  • 12.10.2022 - SR - Entscheidung

Anlagen