Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Upuštění od sestavení konsolidované účetní závěrky pro rok 2024


Gemäß § 88b SächsGemO i. V. m. Teil A XIV Nr. 3 Buchst. a der VwV Kommunale Haus-
haltswirtschaft ist es einer „…Gemeinde freigestellt, auf die Aufstellung eines Gesamtab-
schlusses zur verzichten. Für den Verzicht ist ein Beschluss des Gemeinderats erforder-
lich. Der Beschuss soll im Zusammenhang mit dem Beschluss über die Haushaltssatzung
gefasst werden und sich auf den Gesamtabschluss des jeweiligen Haushaltsjahres bezie-

Obsah

Rozlišení:



Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul beschließt, für das Haushaltsjahr 2024 auf die
Aufstellung eines Gesamtabschlusses zu verzichten.




Zpět

Pořadí konzultací:

    SR 14/24-19/24
  • 24.04.2024 - SR - Entscheidung

Přílohy

Obsah