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Pololetní zpráva o plnění rozpočtu na rok 2023 podle § 75 odst. 5 SächsGemO


Gemäß § 75 Abs. 5 SächsGemO ist ein Halbjahresbericht zum Haushaltsvollzug zu erstellen.
Der Stadtrat sowie die Rechtsaufsichtsbehörde sind schriftlich darüber zu informieren.
Dabei sind wesentliche Abweichungen vom Haushaltsplan, insbesondere bei der Entwicklung
der Erträge und Aufwendungen, der Ein- und Auszahlungen, der Inanspruchnahme der
Kreditermächtigungen (hier nur Umschuldungen), des Schuldenstandes (Tilgungen) sowie
sonstige haushaltsrelevante Entwicklungen zu analysieren und das im Zusammenhang damit
voraussichtliche Jahresergebnis zu prognostizieren.

Anlage: Halbjahresbericht zum Haushaltsvollzug 2023

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    InfoSR 10/23-19/24
  • 18.10.2023 - SR - Kenntnisnahme

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