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Equity increase at Beteiligungsgesellschaft der Stadt Radebeul mbH and Stadtbäder und Freizeitanlagen GmbH Radebeul


Entsprechend Beschluss SR 18/19-14/19 vom 20.03.2019 wurde der Vertrag über das Ge-
sellschafterdarlehen Stadt ./. sbf GmbH mit 1. Nachtrag vom 06.05./20.06.2019 hinsichtlich
der Zahlungsmodalitäten der Tilgungsleistungen so angepasst, dass diese jährlich in einer
Tilgungsrate zu leisten sind und diese jeweils zum 30.06. eines Jahres in einem Betrag fällig
wird. Zugleich wurde der Zinssatz ab dem 01.07.2019 auf das für alle anderen Gesellschaf-
terdarlehen der Stadt geltende Niveau angepasst: variabel in Höhe von 2,5 % p.a. über dem
jeweils geltenden Basiszinssatz nach § 247 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Da die Stadt jedoch seit dem 01.01.2024 keine Geschäftsanteile an der sbf GmbH mehr hält,
sondern nur noch mittelbar über die BGR Gesellschafter ist, macht sich eine Modifikation des
bisher gewählten Verfahrens notwendig, um die Intentionen des Grundsatzbeschlusses zur
Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft auch weiterhin zu erfüllen.
Für die sbf GmbH soll zukünftig weiter sichergestellt werden, dass diese ihre Aufgaben erfül-
len und die anstehenden Investitionen umsetzen kann. Zugleich soll die BGR ebenfalls in die
Lage versetzt werden, ihre Aufgaben und Leistungen weiterhin erfüllen zu können.
Um dies alles zu gewährleisten und in diesem Zusammenhang das Eigenkapital zu stärken,
soll die Stadt Radebeul eine freiwillige Zuzahlung in die Kapitalrücklage der BGR i.H.v.
374.000 EUR und die BGR wiederum eine freiwillige Zuzahlung in die Kapitalrücklage der
sbf GmbH in gleicher Höhe leisten.




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Resolution:


Der Stadtrat beschließt wie folgt:
1. Die Stadt realisiert eine Erhöhung des Eigenkapitals der Beteiligungsgesellschaft der
Stadt Radebeul (kurz: BGR) mbH i.H.v. 374.000,00 EUR mit Wirkung zum 30.06.2024
24.00 Uhr mittels Zuzahlung im Sinne von § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in die Kapitalrücklage
der BGR.
2. Die Stadt stimmt in ihrer Rolle als Alleingesellschafter der BGR zur Stärkung der Eigen-
kapitalausstattung der Stadtbäder und Freizeitanlagen GmbH Radebeul (kurz: sbf
GmbH) durch die BGR i.H.v. 374.000,00 EUR mit Wirkung zum 30.06.2024 24.00 Uhr
mittels Zuzahlung im Sinne von § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in die Kapitalrücklage der sbf
GmbH zu.
3. Der Oberbürgermeister wird angewiesen, die vorstehenden Beschlüsse in der Gesell-
schafterversammlung der BGR umzusetzen sowie dafür Sorge zu tragen, dass die Ge-
schäftsführung der BGR ihrerseits die Ziffer 2 des Beschlusses in der Gesellschafterver-
sammlung der sbf GmbH umsetzt.
.


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Consultation sequence:

    SR 13/24-19/24
  • 22.05.2024 - SR - Entscheidung

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