Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Committee appointments in the course of the reconstitution of the City Council after the 2024 municipal elections by way of agreement


Der Ältestenrat hat sich in zwei Beratungen am 07.08. und 14.08.2024 auf die Art und Weise
der nach der Neuwahl des Stadtrates erforderlichen Gremienbesetzungen verständigt.
In § 42 Abs. 2 SächsGemO ist der Vorrang der Einigung des Stadtrates über die Zusammen-
setzung der beschließenden Ausschüsse normiert. Diese soll der Mandatsverteilung im Stadt-
rat entsprechen. Dies gilt analog auch für mögliche Aufsichtsratsmandate in Unternehmen in
Privatrechtsform (§ 98 Abs. 2 SächsGemO) als auch für die Vertreter in Verbandsversamm-

Resolution:


Im Zuge der Konstituierung des Stadtrates der Wahlperiode 2024/2029 einigt sich der Stadt-
rat auf die Besetzung der beschließenden Ausschüsse des Stadtrates sowie der sonstigen
aus den Reihen des Stadtrates zu besetzenden Gremien (Aufsichtsräte von Unternehmen in
Privatrechtsform, Kuratorium und Verbandsversammlungen) entsprechend Anlage 1.




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Consultation sequence:

    SR 05/24-24/29
  • 28.08.2024 - SR - Entscheidung

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